Frage an Ralf Kalich von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kalich ,
der Jurist Dr. Gysi MdB hat am 22.01.2010 gegenüber der Fragestellerin Jacob geäußert, eine klare Aussage zur umstrittenen Frage der Schweigepflichtentbindung für Drittgeheimnisse im Sinne des Gesetzes (§ 203 StGB) sei ihm nicht möglich. Er gehe aber davon aus, dass Drittgeheimnisse geschützt werden müssten und tue das auch.
Meine Fragen:
1. Werden Sie sich im Bundestag für eine Klärung der Drittgeheimniskontroverse einsetzen, damit endlich Rechtsklarheit VOR einer eventuellen TAT geschaffen wird?
2. Für welche Variante macht sich Ihre Partei die LINKE und für welche machen Sie sich persönlich stark?
3. Soll der "Anvertrauende" allein befugt sein, den Schweigepflichtigen von dessen Schweigepflicht gegenüber dem Dritten zu entbinden?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr G.,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und beantworte Ihnen diese folgendermaßen:
Die Reichweite der Schweigepflicht im Sinne des §203 StGB und die Anforderungen an eine etwaige Entbindung von dieser ist tatsächlich bisher nicht gänzlich geklärt. Als Fraktion DIE LINKE im Bundestag haben wir uns immer für Rechtsklarheit eingesetzt, so auch bei der letzten Neuregelung des Rechts der Berufsgeheimnisträger in diesem Jahr. Auch bei weiteren Reformen auf diesem Gebiet werden wir diesen Grundsatz weiterhin wahren. Eine eindeutige Entscheidung zu Gunsten einer der beiden Varianten, hat die Fraktion bisher jedoch nicht getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kalich