Was ist Ihre Position zur Verweigerung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte?
Der Erteilung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr oder deutscher Hilfsorganisationen setzten deutsche Behörden enge Grenzen. So werden Visa verweigert, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte. Ein Beispiel zeigt der Spiegel TV Beitrag "Fluchtodyssee eines Bundeswehr Ortshelfers" vom 27.8., wo dem Dolmetscher Hasrat Jacobi das Einreisevisum verweigert wurde, obgleich er wegen seiner Tätigkeit für die Bundeswehr Todesdrohungen erhielt und sein Bruder ermordet wurde.
Andererseits müssten wir bei Erteilung von Visa an alle Helfer und deren Familien ca. 50,000 Personen in Deutschland aufnehmen.
Was ist Ihre Position zur Visabegrenzung für afghanische Ortshelfer?
Hallo Herr L.,
jeder politisch verfolgte, sollte Asyl beantragen können. Dies scheint mir in dem von ihnen genannten Fall naheliegend zu sein. Ich sehe keinen Grund, weshalb dies abhängig sein sollte von einer Beschäftigung.