Frage an Ralf Göbel von Andreas T. bezüglich Innere Sicherheit
Herr Göbel,
was passiert momentan mit Intensivstraftätern unter 14 Jahren in Rheinland-Pfalz? Gibt es da Mängel?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich jugendlicher Intensivtäter in Rheinland-Pfalz.
Straftäter, die jünger sind als 14 Jahre, gibt es in der Bundesrepublik nicht, da gemäß § 19 des Strafgesetzbuches die Schuldfähigkeit und damit die Strafmündigkeit erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt.
Aufgrund der Tatsache, dass der erforderliche Einsichts- und Reifegrad heute durchschnittlich früher erreicht wird als noch vor Jahrzehnten, unterstützt die Union Pläne hinsichtlich der Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit auf 12 Jahre sowie der Einführung von geschlossenen Heimen für Kinder, die mehrfach schwere Straftaten begangen haben.
Die besten Gesetzesänderungen bewirken aber keine wirkliche Verbesserung, wenn in der Praxis nicht die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit den teilweise noch sehr jungen und mitunter äußerst gewaltbereiten Straftätern angemessen umzugehen.
So schreiben die §§ 71 und 72 des Jugendgerichtsgesetzes schon jetzt vor, dass geeignete Jugendliche - falls sie nicht von der Haft verschont werden - statt in der U-Haft in einem entweichungssicheren, d.h. geschlossenen Heim bis zur Hauptverhandlung untergebracht werden sollen.
Was die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in Rheinland-Pfalz betrifft, ist der derzeitigen Landesregierung ein miserables Zeugnis auszustellen: So kam im November 2003 der sogenannte „Fall Rodalben“ zu trauriger Berühmtheit, als drei Jugendliche, die in einem solchen angeblich entweichungssicheren Heim in Rodalben untergebracht worden waren, eine ihrer Erzieherin bei einem Fluchtversuch getötet hatten. Ein von der CDU-Landtagsfraktion eingeforderter Untersuchungsausschuss brachte gravierende konzeptionelle Sicherheitsmängel zum Vorschein. So war die 26-jährige nachts alleine im Dienst und hatte kein Notrufgerät bei sich. Auch waren im Betrieb Rodalben entgegen aller Standards mehrere Berufsanfänger im Einsatz.
Statt aus den Fehlern zu lernen und das lang versprochene Nachfolgeprojekt auf die Beine zu stellen, ließ Justizminister Mertin stattdessen kürzlich vermelden, dass aufgrund einer Vereinbarung mit der Jugendeinrichtung Stutensee, das Projekt „Heim statt U-Haft“ künftig in Baden-Württemberg durchgeführt wird. Zurzeit findet sich nämlich in Rheinland-Pfalz kein Heim, das bereit wäre, jugendliche Straftäter aufzunehmen. Die Heime haben offenbar kein Vertrauen in die (Sicherheits-)Konzepte der Landesregierung.
Eine verlässliche Landespolitik, welche die erzieherische Handhabung von straffälligen Jugendlichen mit den dazu erforderlichen Sicherheitsaspekten in Einklang zu bringen versteht, lässt in Rheinland-Pfalz selbst noch auf sich warten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Göbel