Frage an Ralf Göbel von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göbel,
ich habe Ihre Ausführungen zum WaffG gelesen und bin erstaunt darüber, dass Sie damit nach Ihrer Auffassung die Fragen der Bürger beantwortet haben! Den konkreten Fragen sind Sie doch immer wieder ausgewichen und haben stattdessen nur auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen!
Wenn aber – wie Herr Padberg in seiner Anfrage vom 08.08.08 deutlich gemacht hat – noch nicht einmal die Bundestagsabgeordneten das von ihnen verabschiedete Gesetz einheitlich auslegen, wie soll dann in den verschiedenen Ländern eine einheitliche Regelung entstehen? An welche der widersprüchlichen Antworten soll sich der Bürger denn halten? Obwohl das Gesetz seit einem halben Jahr in Kraft ist, wissen scheinbar weder die Landesregierungen noch die Polizeibehörden, wie das es konkret anzuwenden ist. Woher soll es dann der Bürger wissen?
Was hat denn z. B. die Frage, ob die erlaubten Springmesser auch weiterhin geführt werden dürfen, mit „jede erdenkliche Situation durch ein Gesetz zu erfassen“ zu tun? Diese Frage muss doch grundsätzlich klar sein und hängt nicht vom Ermessensspielraum des einzelnen Polizisten ab!
Finden Sie nicht, dass man Ihre sog. „Einzelfallgerechtigkeit“ eher als „Willkür“ bezeichnen könnte, wenn niemand dem Bürger (vor einer eventuellen Messer-Kontrolle) sagen kann, welche Messer oder Gegenstände er noch führen darf? Woher soll ich wissen, ob mein Tragegrund für ein Einhandmesser von der Polizei als „berechtigt“ eingestuft wird, wenn dies jeder Polizist nach seinem subjektiven Empfinden anders beurteilen kann?
Sie haben die Aussage des Innenministers vom 09.04.08 bestätigt, der sinngemäß geschrieben hat, dass der gesetzestreue Bürger durch das Führungsverbot nicht beeinträchtig wird, solange er mit dem Einhandmesser nicht „grundlos hantiert“. Ist diese Aussage auch verbindlich für die Polizei? Kann ich mich darauf berufen, wenn ein Polizist dies anders beurteilt? Warum wird dies aus dem Gesetz nicht deutlich?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
ich verweise erneut auf die zahlreichen Antworten in diesem Forum zum Waffengesetz -- insbesondere auf die letzte Antwort an Herrn Padberg. Die Notwendigkeit im Interesse der Sicherheit und Reduzierung der Jugendkriminalität das Waffengesetz anzupassen, habe ich mehrfach dargestellt.
Mir ist es unverständlich, warum hier argumentiert wird, die Spielräume der Polizeibehörden in der Strafverfolgung gereichten dem gesetzestreuen Bürger zum Nachteil. Das Gegenteil ist der Fall, aber auch diesen Punkt habe ich in den vorherigen Antworten bereits ausführlich dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Göbel