Frage an Ralf Göbel von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göbel,
Ihre Stellungnahme vom 10.09.08 hat meiner Fragen leider NICHT beantwortet. Auch die vielen anderen 32 Antworten der Abgeordneten, auf die Sie netterweise hingewiesen haben, haben meine Fragen nicht beantwortet, da die Antworten entweder ausweichend oder widersprüchlich waren!
Selbst die Polizei konnte meine konkreten Fragen zum WaffG NICHT beantworten! Wie soll sich der Bürger an ein Gesetz halten, wenn niemand konkrete Fragen eindeutig und klar beantworten kann?
Geben Sie zu, dass das WaffG nicht so klar und eindeutig ist, wie Sie immer behauptet haben? Oder wie erklären Sie sich die widersprüchlichen Antworten, die ich in meiner Frage vom 08.08.08 auszugsweise aufgeführt habe?
Wieso wirkt das Führungsverbot Ihrer Meinung nach primär auf Jugendliche und Heranwachsende, während andere Bürger nicht beeinträchtigt werden? Wäre für diese Zielgruppe nicht eine Altersbeschränkung (z. B. Führungsverbot für alle Messer bis zu einem Alter von 25 Jahren) nicht viel zweckmäßiger gewesen?
Da die Bedeutung der Gesetzesverschärfung offensichtlich niemandem wirklich klar ist, müssen auch gesetzestreue Bürger auf die praktischen Einhandmesser verzichten, wenn sie kein Bußgeld riskieren wollen! Deshalb werden alle Bürger unnötig eingeschränkt, auch wenn dies angeblich nicht der „Wille des Gesetzgebers“ ist!
Die meisten meiner Fragen (z. B. ob die erlaubten Springmesser auch weiterhin geführt werden dürfen) hängen doch nicht von einer konkreten Situation ab, sondern müssen grundsätzlich klar sein! Warum können diese Fragen weder durch die Politiker noch durch die Polizei eindeutig beantwortet werden? Wie können Sie dann vom Bürger verlangen, dass er das unklare Gesetz richtig auslegt?
Machen Sie es sich nicht sehr einfach, wenn Sie die Verantwortung für diese grundsätzlichen Fragen an die Länder abschieben? Warum wurde keine bundeseinheitliche Regelung getroffen? Ist ein Einhandmesser in Hessen gefährlicher als in Bayern?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
entgegen Ihrer Meinung bin ich der Auffassung, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Ihnen meine Antwort nicht gefällt. Die von Ihnen angeregte bundeseinheitliche Regelung ist gerade das Waffengesetz. Der Gesetzgeber hat entgegen Ihrer Auffassung nicht die Aufgabe und auch nicht die Möglichkeit, jede erdenkliche Situation durch ein Gesetz zu erfassen.
In der Praxis den Vollzugsbehörden ein Ermessensspielraum zu belassen, ist auch daher richtig. Im Rahmen anderer Gesetze geschieht das auch. Ermessens- oder Beurteilungsspielräume ermöglichen im übrigen Einzelfallgerechtigkeit. Ich bin der Überzeugung, die Anfragen zum Waffengesetz in gebotenem Maße beantwortet zu haben und sehe daher die Diskussion über das Waffengesetz mit Ihnen in diesem Forum als beendet an.
Freundliche Grüße
Ralf Göbel