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Frage von Holger W. •

Frage an Ralf Göbel von Holger W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göbel,

vielen Dank für Ihre heutige Antwort. Offensichtlich haben Sie aber die Probleme noch nicht verstanden, dass sich durch ein derart unklares WaffG ergeben. Ich stelle doch überhaupt nicht in Frage, dass etwas gegen Jugendliche getan werden muß, die andere Bürger mit Messern bedrohen! Aber das WaffG muß doch so eindeutig formuliert sein, dass sich der gesetzestreue Bürger auch daran halten kann!

Selbst ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesverschäarfung wissen weder die Politiker, noch die Polizei, noch die Waffengeschäfte und erst recht nicht der Bürger, wann welche Messer noch geführt werden dürfen! Die ständige Ausrede, dass jeder Einzelfall nach dem subjektiven Beurteilungsspielraum des jeweiligen Polizisten entschieden wird, bringt den Bürger genausowenig weiter, wie die Aussage "Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit ist verboten, wir können Ihnen aber nicht sagen, ob die Grenze bei 50 oder 150 km/h liegt..."

Soll man bewußt ein Bußgeld in Kauf nehmen, weil statt objektiver Kriterien (wie Klingenlänge oder Alter des Messerträgers) ein unklares Gesetz mit noch unklareren Ausnahmetatbeständen erlassen wurde?

Die einzige Möglichkeit, sich 100%ig an das Gesetz zu halten ist doch, ganz auf das Führen von Messern zu verzichten. Dies widerspricht aber dem angeblichen "Willen des Gesetzgebers"! Deshalb stellt das unklare Gesetz mit den "Spielräumen" der Polizeibehörden definitv einen Nachteil für die gesetzestreuen Bürger dar!

Warum wurde nicht ein eindeutiges Gesetz erlassen, wie z. B. ein einheitliches und ausnahmsloses Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge? Auch wenn sich dann vielleicht Pfadfinder und andere Träger feststehender Messer benachteiligt fühlen würden, wäre das Gesetz zumindest eins: Eindeutig! Die Bedeutung eines Gesetzes muß doch allen (Polizei und Bürgern!) klar sein, damit man es befolgen bzw. richtig anwenden kann!

Halten Sie das aktuelle Gesetz wirklich für eine gute und eindeutige Lösung?

MfG

Holger Winter

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