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Frage von Frank Z. •

Frage an Ralf Göbel von Frank Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göbel,
ich möchte hier eine Frage öffentlich stellen, die ich Ihnen intern bereits
kürzlich gestellt habe, da ich der Ansicht bin, Ihre Antwort wäre für die über 40.000
Beamten des Polizei- und Feuerwehrdienstes der Bundes von größerer Bedeutung:

Wird beim endgültigen Entwurf des DNeuG sich der Bundestag gegen die
Absicht der Bundesregierung durchsetzen, das Pensionierungsalter dieser
Beamten heraufzusetzen ? Schließlich haben die Sachverständigen bei der Anhörung
zu diesem Gesetz unisono darauf hingewiesen, dass diese Verlängerung ungerecht wäre, da sie ausschließlich dazu führt, dass es zu noch mehr Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen mit erheblichen Abschlägen kommt. Es ist sowieso nicht erklärbar, warum Deutschland die wahrscheinlich ältesten Polizeibeamten der Welt hat,
Selbst in den "ruhigeren" Ländern der EU wie das UK dienen Polizeibeamte i.d.R. 25 Jahre und werden dann in allen Ehren pensioniert. In den USA gilt das 20-Jahre Prinzip - Pensionierung nach 20 Dienstjahren jederzeit möglich. Sind solche Pläne für Deutschland auch einmal angedacht ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zellmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ist festzuhalten, dass sich nicht alle Sachverständigen bei der Anhörung unisono gegen eine Verlängerung ausgesprochen haben.

Bei dem Entwurf sollen die besonderen Altersgrenzen um 2 Jahre angehoben werden. Damit soll ein Gleichklang mit dem Rentenrecht geschaffen werden. Ebenso wie im Rentenrecht wird eine Überprüfungsklausel enthalten sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel