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Frage von Alexander P. •

Frage an Ralf Göbel von Alexander P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göbel,

dem Forum entnehme ich, dass Sie mit der weiteren Bearbeitung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) betraut sind.

In der Expertenanhörung im April wurde u.a. eine seit langem schon diskutierte Regelung zur Mitnahme der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche zur Förderung der Mobilität zwischen Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erneut angemahnt. Dabei wäre ja sicherlich bei entsprechender Gestaltung auch eine weitgehend kostenneutrale, für alle Seiten vorteilhafte Lösung gut umsetzbar.
Inwieweit fand dieser wichtige Punkt mittlerweile Eingang in die
Konkretisierung des Gesetzentwurfs?

Wie sieht nun der aktuelle Zeitplan für die Verabschiedung aus, nachdem nun offenbar weitere Verzögerungen bei diesem Gesetzentwurf entstanden sind?

Mit freundlichen Grüßen
A. Peters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

auch ich spreche mich dafür aus, die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Der Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft und umgekehrt ist erstrebenswert, weil beide Seiten vom Austausch des jeweiligen Know-hows profitieren. Allerdings handelt es sich dabei weniger um ein Massenphänomen, sondern in der Praxis dürfte die Anzahl der Fälle eher überschaubar sein.

Da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen außerordentlich komplex ist, wird dieser Sachverhalt nicht im DNeuG geregelt. Die Koalitionsfraktionen haben das Bundesinnenministerium gebeten, einen eigenständigen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser soll noch in der laufenden Legislaturperiode vorgelegt werden.

Was das weitere Gesetzgebungsverfahren zum DNeuG anbelangt, bleibt es bei dem, was ich schon in meiner Antwort an Herrn Teichmann am 18.06.2008 ausgeführt habe.
Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im September vom Deutschen Bundestag abschließend beraten werden. Inkrafttreten wird das Gesetz dann voraussichtlich zum 01.01.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel