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Ralf Göbel
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Frage von Rolf F. •

Frage an Ralf Göbel von Rolf F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Göbel,

ich habe mir vor Kurzem ein Grundgesetz gekauft (empfehle ich jedem Bürger, es ist vom Umfang her sehr knapp, sollte man gar nicht denken in unserer Bürokratie).

Sehr interessant finde ich Artikel 146. Da Deutschland rechtlich korrekt gesehen immer noch ein besetztes Land ist möchte ich Sie - insbesondere als Abgeordneter und parallel als Jurist - fragen, wie Sie zu diesem Artikel stehen und ob Sie sich dafür einsetzen würden, dass VOM VOLK eine Verfassung eingesetzt wird. Diesen Schritt würde ich sehr begrüßen und unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Finkbeiner

PS: Es wäre nett, wenn Sie in den Antworten Polemik vermeiden könnten, schließlich enthalten die Fragen auch keine solche. Danke.

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Antwort von
CDU

Hallo Herr Finkbeiner,

Art. 146 GG lautet:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Nach den 2+4 Verträgen hat Deutschland die volle Souveränität wieder erlangt. Das Grundgesetz ist die Verfassung für das gesamte deutsche Volk. Einen Handlungsbedarf für eine neue Verfassung sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel