Frage an Ralf Göbel von Alexander T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Hr. Göbel,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage vom 10.06.08.
Eine letzte Frage zum DNeuG hätte ich allerdings noch:
Ist davon auszugehen, dass im Falle einer Beförderung die bisherige Dienstaltersstufe in die neue Besoldungsgruppe übernommen wird (wie bisher) ?
Mfg
Alexander Teichmann
Sehr geehrter Herr Teichmann,
nach der Konzeption des DNeuG wird es Überleitungstabellen vom alten ins neue Recht geben, die sicherstellen, dass grundsätzlich keine Schlechterstellung erfolgt. Wie diese Überleitung im konkreten Fall aussieht, kann ich Ihnen nur dann beantworten, wenn Sie mir Ihre Daten zugänglich machen. Sollten Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte über meine email Adresse an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Göbel