Frage an Ralf Göbel von Dennis K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göbel,
in Ihrer Antwort vom 21.05.08 schreiben Sie, dass die Kriminalität mit Messern in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Wenn dies trotz des umfangreichen Messerverbots von 2003 geschehen ist, wieso glauben Sie dann, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird?
Auch in anderen Ländern ( http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.187d.htm ) hat eine Verschärfung des WaffG sogar zu einer Zunahme der Kriminalität geführt! Gibt es irgendwelche Untersuchungen, die belegen, dass sich die aktuelle Gesetzesverschärfung völlig anders auswirken wird als die bisherigen? Auch Dr. Császár hat in seiner Empfehlung an den Innenausschuss von einem Messer-Verbot abgeraten!
Die Tatsache, dass Sie Einhandmesser als „Kampfmesser“ bezeichnen, lässt darauf schließen, dass sich Ihre Messer-Kenntnisse auf die falschen Darstellungen des Sachverständigen Tölle ( www.visier.de/1542a.html ) beschränken. Ist Ihnen bekannt, dass auch feststehende Messer (z. B. in einer horizontal am Gürtel befestigten Scheide auf dem Rücken) verdeckt getragen und sofort für einen Angriff genutzt werden können? Warum halten Sie ein Einhandmesser mit 4cm langer Klinge für gefährlicher als feststehende Messer mit 12cm-Klinge? Auch große Zweihand-Klappmesser kann man so in der Tasche positionieren (Messer leicht geöffnet und Klinge ins Futter gesteckt), dass sie beim Herausziehen aus der Tasche „automatisch“ geöffnet werden!
Sie schreiben, dass das Gesetz eindeutige Regelungen enthält. Wie erklären Sie sich dann, dass sogar Abgeordnete auf eine konkrete Frage unterschiedliche Antworten (Frau Fograscher vom 12.03.08 und Dr. Schäuble vom 31.03.08) geben? Woher soll der Bürger dann wissen, welche Tätigkeiten als „berechtigtes Interesse“ gelten? Ihre Aussage, dass die Polizei hierzu einen Beurteilungsspielraum hat, nützt dem gesetzestreuen Bürger wenig, denn zum Zeitpunkt der Kontrolle ist es zu spät, um sich an das Gesetz zu halten!
Mit freundlichem Gruß
D. Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie bereits aus meiner Antwort vom 21. Mai zu entnehmen ist, sind die Butterfly-Messer seit dem Verbot in der Praxis durch die Einhand-Messer ersetzt worden. Insofern bestand eine Regelungslücke. Mit der Neuregelung reagieren wir auf diese Entwicklungen.
Die Gründe für die Differenzierung der verschiedenen Messerarten habe ich bereits dargelegt.
Unabhängig davon bin ich persönlich der Auffassung, dass es außer in den genannten Fällen des berechtigten Interesses keinen einleuchtenden Grund für das Führen von Messern und anderen Waffen in der Öffentlichkeit gibt.
Die Ausnahmen sind durch das im Gesetz geregelte berechtigte Interesse und den Auslegungsrichtlinien meines Erachtens ausreichend fixiert. Zu den gegensätzlichen Aussagen meiner Kollegen, die Sie angeführt haben, möchte ich auf den von Bundesminister Dr. Schäuble richtiger Weise erörterten Zweck des Gesetzes hinweisen. Ich stimme seiner Auslegung des dort vorgebrachten Falles daher zu.
Freundliche Grüße
Ralf Göbel