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Frage von Andreas G. •

Frage an Ralf Göbel von Andreas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göbel,

ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG.
Herr Edathy teilte mir mit, dass Sie mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt wurden.

Ich möchte daher die Frage an Sie weiterleiten und Sie bitten die Problematik zu überdenken :

Sehr geehrter Herr Edathy,

besteht noch die Möglichkeit Änderungen für die Beschlussempfehlung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes vorzunehmen ? Die privatrechtlich geleisteten Arbeitsjahre sollten unbedingt für das Erreichen des Pensionsalters berücksichtigt werden. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte die gleiche Altersgrenze haben, unabhängig vom Arbeits/Dienstverhältnis.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Grenzdörfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grenzdörfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach bisherigem Recht gilt das Pensionseintrittsalter von 65 bzw.67 Jahren für alle Beamten, unabhängig davon, ob sie die geleisteten Dienstjahre ausschließlich im öffentlichen Dienst oder auch zum Teil in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erworben haben. Ein privatrechtlich erworbener Rentenanspruch besteht in diesem Fall neben dem erworbenen Pensionsanspruch.

An dieser Rechtslage wird sich auch nach dem Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in seiner jetzigen Fassung nichts ändern.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel MdB