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Frage von Tina B. •

Frage an Ralf Göbel von Tina B. bezüglich Recht

Seehr geehrter Herr Göbel,

in einer
Antwort am 05.12.2007 schrieben Sie, "...in jeder Laufbahngruppe müssen anforderungsgerecht ausgebildete Polizisten beschäftigt werden. Tätigkeiten einer höheren Laufbahn erfordern eine entsprechende Qualifikation, die nachgewiesen werden muss...".

Es gibt Bereiche in der Bundespolizei, in denen junge Beamte des mittleren Dienstes gerade wegen ihrer entsprechenden hohen Qualifikation, einen Dienstposten des gehobenen Dienstes übertragen bekommen haben. Als Beispiel möchte ich den Flugdienst der Bundespolizei anführen. Dort sind Piloten, Flugtechniker und Prüfer für Luftfahrtgerät in der Laufbahn des mittleren Dienstes tätig. Sie alle haben zusätzlich zur Laufbahnausbildung eine Ausbildung im fliegerischen Bereich durchlaufen, tragen grossse Verantwortung und jeder von Ihnen leistet täglich einen wertvollen Beitrag zu den im internationalen Vergleich hohen Qualitätsstandards des Bundespolizeiflugdienstes.

Da dieser Personenkreis in der Regel noch weit vom Mindestalter für den Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst entfernt ist, kommt für sie nur der regelmäßige Aufstieg in Frage. Das bedeutet, dass die Beamten mindestens zwei, normalerweise drei Jahre, aus Ihrem Dienstbetrieb entfernt sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass durch solch eine lange Abwesenheit wertvolles Fachwissen verlorengeht und anschließend neu erlernt werden muss. Die Dauer hält sich meines Erachtens bei Weitem nicht mehr in vertretbaren Grenzen, von den zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen. Die Zeit und das Geld des Steuerzahlers könnten zweckdienlicher eingesetzt werden.

Wäre es hier nicht sinnvoller, die bereits vorhandene Qualifikation voll anzuerkennen und hier eine alternative Aufstiegsmöglichkeit anzubieten? Ein verkürzter Praxisaufstiegs oder eine Laufbahn in Anlehnung an die Laufbahn der Fachoffiziere der Bundeswehr wäre vielleicht ein Lösungsansatz um dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung gerecht zu werden.

MfG
Tina Burbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Burbach,

ich danke Ihnen für Ihre Anregung bezüglich des Flugdienstes der Bundespolizei.
Im Zuge der Beratungen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz, die voraussichtlich im Oktober diesen Jahres abgeschlossen werden, wird eine umfassende Reform des Laubahnrechts erfolgen. Zudem wird es nach dem DNeuG neue Möglichkeiten für die Ministerien geben, die Laufbahnen flexibler zu gestalten. Ihre Anregung habe ich an das BMI weitergegeben mit der Bitte, diese in die Beratungen zur Neugestaltung der LaufbahnVoen mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel