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Frage von Stefanie W. •

Frage an Ralf Göbel von Stefanie W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Göbel,

als Mitarbeiterin bei der Deutschen Post AG, GB Vertrieb BRIEF verfolge ich die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Entsendegesetz sind im vollem Umfang gegeben. Mit welcher Begründung hat ihre Fraktion die Entscheidung getroffen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen?

Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. das ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?

Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein ´es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr Dr. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 31.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können sie als vom Volk gewählter Abgeordneter, es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifierte Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wutka,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Postmindestlohn auf dem Wege. Ich möchte trotzdem noch auf Ihre -die jüngste Vergangenheit betreffende- Aussagen eingehen:
Die Union ist nicht wortbrüchig geworden, indem eine Zusage zurückgenommen worden wäre. In Meseberg wurde beschlossen, dass bei weniger als 50 % Abdeckung durch den Tarifvertrag eben kein Mindestlohn festgelegt wird. Diese Abdeckung war also eine Voraussetzung für eine mögliche Zusage.

In der Folge wurde von Seiten der Bundesnetzagentur – nicht zuerst von der CDU - diese Abdeckung angezweifelt.
Diese Zweifel sind jetzt aufgrund der Nachbesserung der Tarifvertragsparteien aus dem Wege geschafft worden.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel