Portrait von Ralf Göbel
Ralf Göbel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Göbel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Herbert N. •

Frage an Ralf Göbel von Herbert N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ralf Göbel,

Meine Frage bezieht sich auf die KLEINUNTERNEHMERREGELUNG.

Kleinunternehmer bis 17.500 Umsatz sind nicht verpflichtet eine Umsatzsteuer zu entrichten. Das kann für den Einzelnen eine erhebliche Einsparung sein. Dadurch, dass allerdings der UMSATZ als Maßstab herangezogen wird, kann es z.B. sein, dass ein Friseur (reines Einkommen durch Arbeitsleistung) fast den ganzen Gewinn nicht versteuern muss, während jemand, der hohe Investitionskosten hat (z.B. Autoverkäufer), selbst bei minimalem oder gar keinem Gewinn die Umsatzsteuer zu entrichten, bzw. auszuweisen hat. Dieser Betrag kann bis ca. 3500.- Euros ausmachen, der dem Unternehmer entweder bleibt oder zu entrichten ist. Es ist rein abhängig von dem Bereich der Selbstständigkeit.

Ich sehe hier eine vollkommene Ungerechtigkeit, damit werden bestimmte Berufsgruppen von vorne herein diskriminiert und haben erhebliche finanzielle Nachteile.

Bei einem Anruf im Finanzministerium wurde mir mitgeteilt, dass man Europarechtlich handeln müsse und daher gewissen Zwängen unterliegt. Das ist nachweislich unwahr, für mich auch eine Ausrede um mich abzuwimmeln, da zB. In Österreich eine Kleinunternehmerregelung bis 30.000 greift, es wäre fast eine Überlegung wert, dort hinzuziehen.

Ob jemand 3500.- Euros ohne Mehrarbeit hat, weil er z.B. Friseur ist oder diese nicht hat, weil er Autos verkauft, ist nicht hinnehmbar. Bitte engagieren Sie sich, auch um selbstständige Arbeitsplätze in Deutschland mitzuschaffen und den Unternehmern nicht von vorne herein maximale Beträge abzunehmen.

Meine Frage: Können Sie diese unterschiedlichen Vorgehensweisen und damit auch eine Benachteiligung investitionsintensiver Berufsgruppen vetreten ? Können Sie sich vorstellen, sich auch in Deutschland für eine Regelung wie in Österreich einzusetzen ? Wäre es nicht angebracht, steuerliche Regelungen für alle Berufe gleich zu behandeln?

Portrait von Ralf Göbel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kleinunternehmerregelung. Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine aus betriebswirtschaftlicher Sicht neutrale Steuer. Sie wird mit der zuvor gezahlten Vorsteuer gegenüber der Finanzbehörde verrechnet.

Im übrigen stellt sie eine Partizipation des Staates an der Wertschöpfungskette des Marktes dar. Wer sich also finanziell stärker am Markt beteiligt, zahlt in absoluten Zahlen eine höhere Umsatzsteuer. Von dieser Entrichtung Kleinunternehmen auszunehmen, ist sinnvoll. Die Abführung von Umsatzsteuer stellt einen Verwaltungsaufwand dar, von dem kleine Unternehmen befreit werden sollten. Es liegt aber in der Entscheidungsfreiheit des Kleinunternehmers, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Wenn kostenintensive Anschaffungen gemacht werden, kann es für den Unternehmer wegen des Vorsteuerabzuges sinnvoller sein, auf die Befreiung zu verzichten. Was die Höhe der Umsatzsteuer betrifft, so liegt Deutschland im EU-Vergleich im unteren Drittel.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel