Frage an Ralf Göbel von Andreas B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Göbel,
die neue Gesundheitsreform sieht vor, dass Krankenkassen mittels Ausschreibungen oder Einzelverträgen die heute gültige freie Wahl des Leistungserbringers verhindern können. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Entwicklung. Wird hierdurch das Vertrauernsverhältniss Leistungserbringer/Patient nicht gänzlich ignoriert? Warum wird nicht versucht, mit den Bundesverbänden eine einheitliche Preisregelung zu finden? Ist denn wirklich gewährleistet das es hierdurch zu Kostenersparnissen kommt? Wie bewerten Sie die hierdurch entstehende Preisintransparenz aufgrund vieler verschiedener Verträge?
Ich danke im voraus für eine konstruktive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Blau-Bermes
Sehr geehrter Herr Blau-Bermes,
bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird insbesondere das Ziel von mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem verbunden. Dazu gehört auch, dass Kassen- und Leistungserbringern beiderseits mehr Vertragsoptionen eröffnet werden. Zum einen soll dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen individueller für ihre Versicherten die Leistungsangebote ausgestalten können. Zum anderen sollen die Versicherten hierdurch mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Ausschreibungen werden dahingehend eingegrenzt, dass regionale Versorgung sichergestellt bleibt. Dieses wird insbesondere bei den Hilfsmitteln dergestalt realisiert, dass Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsaufwand bzw. individuell anzufertigende Hilfsmittel aus der Ausschreibungspflicht ausgenommen sind.
Aber auch dort, wo Ausschreibungen in Zukunft vorgesehen werden, können die Leistungsanbieter Gemeinschaften bilden, um damit bessere Voraussetzungen bzw. bessere Angebote realisieren zu können. Zudem muss hier angefügt werden, dass Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bereits vor der Reform gängige Praxis waren.
Freundliche Grüße
Ralf Göbel