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Frage von Holger K. •

Frage an Ralf Göbel von Holger K. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Göbel,

Wie können Sie sich erklären, das nachgewiesener Maßen sich ca. 75 % der Bevölkerung in Deutschland für einen besseren Schutz von Nichtrauchern ausspricht, aber die Regierung in Berlin es zulässt das Maßnahmen diesbezüglich durch Lobbyismus und ewiges Diskutieren minimalisiert werden.

mfg

Holger Kauffmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag zu Unrecht eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss aber nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform müssen die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder beachtet werden. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder. Gleiches gilt für Gaststätten; die Länder haben bei der Föderalismusreform auf die Übertragung dieser Zuständigkeiten bestanden.

Die Länder müssen ihre Verantwortung bewusst wahrnehmen. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem haben sie sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel