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Frage von Klaus S. •

Frage an Ralf Göbel von Klaus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Göbel,

wie stellen Sie sich zur neuen Gesundheitsreform? Können Sie erklären wieso die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zu vermuten scheint, die Einführung einer neuen MEGA-Behörde (Gesundheitsfonds) würde unser Gesundheitssystem günstiger und einfacher gestalten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sarnecki,

vielen Dank für Ihre kritische Frage zur Gesundheitsreform, speziell zum Thema „Gesundheitsfonds“.

Um eine moderne und sichere Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, ist eine Reformierung unseres Gesundheitssystems dringend notwendig. Die Einrichtung des von Ihnen kritisierten Gesundheitsfonds ist ein wichtiger Baustein dieser Reform, denn er garantiert eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird deutlich intensiviert. Die Krankenkassen bestimmen nicht mehr über die Höhe der Beiträge ihrer Mitglieder und der Arbeitgeber. Die Krankenkassen können sich vielmehr in Zukunft im Wettbewerb darauf konzentrieren, ihren Versicherten möglichst zielgenaue, qualitätsgestützte und effiziente Versorgungsformen und –tarife anzubieten. Versicherte verfügen künftig über klare Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Kasse. Durch den Fonds werden die Krankenkassen gezwungen, alle Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, um ihre Versicherten halten zu können. Bis Ende 2008 und damit vor Einführung des Gesundheitsfonds müssen sich heute noch verschuldete Kassen entschulden.

Der Gesundheitsfonds wird ab 2009 eingerichtet. Hierzu werden die bestehenden Strukturen beim Bundesversicherungsamt genutzt. Dies bedeutet, dass kein bürokratischer Mehraufwand entsteht.

Der Beitragseinzug bleibt bei den Krankenkassen. Arbeitgeber haben ab dem Jahr 2011 die Möglichkeit, durch Entrichtung der Beiträge an kassenartenübergreifende Weiterleitungsstellen ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen künftig für ihre Versicherten neben einer Grundpauschale einen alters- und risikoadjustierten Zuschlag. Das bisherige Verfahren des Risikostrukturausgleichs wird durch den Gesundheitsfonds wesentlich vereinfacht. Durch die einheitliche Finanzierung aller Krankenkassen über den Gesundheitsfonds entfällt eine Differenzierung in Zahler- und Empfängerkassen. Zugleich wird der Einkommensausgleich auf 100 Prozent vervollständigt und die Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Fonds werden zielgenauer auf die unterschiedlichen Risiken der Versicherten (wie z.B. Alter, Krankheit, Geschlecht) der verschiedenen Kassen ausgerichtet. Zu diesem Zweck wird insbesondere die unterschiedlich zwischen den Krankenkassen verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten berücksichtigt, indem für 50 bis 80 insbesondere schwerwiegende und kostenintensive chronische Krankheiten Zuschläge ermittelt werden, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50 % übersteigen.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel