Frage an Ralf Göbel von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrte Frau Alt,
gerne nehme ich Stellung zu den von Ihnen aufgworfenen Fragen:
ad 1: Neben dem Abgeordnetenmandat übe ich keinen Beruf aus.
ad 2: Mitglied des Stadtrates Landau, Mitglied in der Vertreterversammlung der Sparkasse Südliche Weinstraße
ad 3: siehe Antwort zu 1
ad 4: Die Regeln wurden gerade erst im Deutschen Bundestag von mir mit bestätigt. Sie werden auch in der nächsten Wahlperiode Gültigkeit behalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihren Meinungsbildungsprozess etwas erleichtern.
Freundliche Grüße
Ralf Göbel