Frage an Ralf Göbel von Andreas T. bezüglich Recht
Wieso macht die Union nicht deutlicher, daß die Installierung von Kameras auf öffentlichen Plätzen eine deutliche Reduzierung der Kriminalität mit sich bringt und in keinster Weise irgendein Bürgerrecht eines unbescholtenen Bürgers verletzt wird?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
gerne nehme ich Stellung zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage:
Die Kameraüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen hat ihre rechtliche Grundlage in den Polizeigesetzen der Länder. Der Bund hat lediglich diese Befugnis für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Auf vielen Bahnhöfen wird diese Überwachung auch durchgeführt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade bei Kriminalitätsbrennpunkten die Kameraüberwachung erheblich zum Rückgang von Straftaten beiträgt, sie mithin ein geeignetes Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung darstellt. Ich teile Ihre Auffassung, dass bei Beachtung der Speicher- und Löschvorschriften die Bürgerrechte nicht in unzumutbarer Weise tangiert werden. Übrigens: Die Überwachungskameras in London haben es ermöglicht, dass sehr schnell Bilder von den Tätern der Anschläge zur Verfügung standen. Die Ermittlungsbehörden hat dies ihre Arbeit erheblich erleichtert und zu den schnellen Ermittlungserfolgen beigetragen.
Freundliche Grüße
Ralf Göbel