Frage an Ralf-Dieter Fischer von Holger S. bezüglich Recht
Sie schrieben:
" ....sind eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von anderen Formen des Zusammenlebens zu unterscheiden."
Das stimmt nicht. Die Möglichkeit zur eLP hebelt das Rentenrecht aus: siehe Lübecker Nachrichten vom 14.1.05 : Rententrick mit Homoehe www.ln-online.de/news/archiv/?id72354
Sehr geehrter Herr Sulz,
leider haben Sie bei Ihrer Frage mein Zitat durch Weglassen des Wortes "hier" aus dem Zusammenhang gerissen.Sie weisen allerdings darauf zu recht hin, daß bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft Mißbrauchsmöglichkeiten bestehen (s. Rentenrecht ).U.a. deshalb, vorrangig aber aus anderen Gründen bin ich kein Befürworter der jetzigen gesetzlichen Regelungen über die eingetragene
Lebenspartnerschaft.
Mit freundlichem Gruß
Ralf-Dieter Fischer CDU
Wahlkreiskandidat Bergedorf-Harburg