Frage an Ralf-Dieter Fischer von Kevin M. bezüglich Familie
Hallo Herr Fischer,
mich würde interessieren wie Sie zur der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Eheleuten stehen. Insbesondere da wir gleiche Pflichten aber nicht die gleichen Rechte wie Eheleute haben. (Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuer und wie sieht es aus mit der Erbschaftssteuer.
K. Marek
Sehr geehrter Herr Marek,
Ihre Fragestellung geht von dem Irrtum aus, daß begründete staatliche Sonderregelungen allen Bürgern zugestanden werden müßten. Das gilt allerdings in keinem Rechtsgebiet. Jeder andere Bürger hat in unserem Land gleiche Rechte und Pflichten, wie Schwule und Lesben. Hier sind eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von anderen Formen des Zusammenlebens zu unterscheiden. Allerdings enthält das Grundgesetz einen besonderen Schutz und damit auch ggf. Förderung der Ehe. Von Ihnen angesprochene steuerrechtliche Regelungen sind Ausfluß dieser Verfassungsbestimmung. Ich sehe keinen sachlichen Grund sie auch auf andere Lebensformen zu übertragen.
Mit freundlichem Gruß
Ralf-Dieter Fischer