Frage an Ralf-Dieter Fischer von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
Sehr geehrter Herr Petrick,
mit der obergerichtlichen Kontrolle des Finanzgebarens von Banken und Versicherungsgesellschaften hat der BGH des richtigen Weg beschritten. Einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedarf es daher nicht. Auch die Umschuldung von Krediten von ALG-Empfängern durch gesetzliche Regelungen ist ein Irrweg.Eher sollte die Gewährung von Krediten gesetzlich eingeschränkt werden. Das würde der "Verelendung" entgegenwirken. Staatliche Subventionierung von Zinszahlungen kann kein richtiger Weg sein.Auch eine nochmalige Änderung des Insolvenzrechts erscheint mir nicht der richtige Weg, da es schon jetzt zu erheblichen Ungerechtigkeiten zu Lasten von Gläubigern, auch Kleingläubigern, kommt.Die uneingeschränkte Gewährung von Krediten für "gefährdete" Gruppen erscheint mir eher das zu lösende Problem.
Mit freundlichem Gruß
Ralf-Dieter Fischer
Wahlkreiskandidat CDU
Hamburg-Bergedorf-Harburg