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Ralf Brauksiepe
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Frage von Richard E. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Richard E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Brauksiepe

Es geht um das Gesetz zur Internet-Filterung.

Befürworter des Gesetzes sprechen von „flankierenden Maßnahmen“. Wenn es wirklich nur um Kinderschutz gehen würde, gibt es bessere Mittel. „Das bewies die Kinderschutzorganisation Carechild vor wenigen Wochen. Anhand einer bekannt gewordenen dänischen Sperrliste forderten sie die Internetprovider von 20 Webauftritten auf, diese abzuschalten. Nach drei Stunden waren acht Seiten verschwunden, nach einem Tag bereits 16. Bei drei Adressen wiesen die Provider nach, das sie nicht gegen geltendes Recht verstießen. Nur eine Seite blieb im Netz.“ (Quelle: Rhein-Zeitung)

War Ihnen dieser Sachverhalt bekannt, dass es sehr wohl möglich ist, das Übel erfolgreich an der Wurzel zu bekämpfen?

2. Glauben Sie, dass die Sperrliste dafür eingesetzt wird, andere Seiten zu filtern?
Gibt es andere Seiten, deren Filterung Sie befürworten würden?

3. Ist Ihnen bekannt, dass nach dem Gesetzentwurf das BKA die Filterliste ohne jede Kontrolle zusammenstellen kann?
Was halten Sie davon?

3. Ist Ihnen bekannt, dass die Stoppschild-Zugriffe überwacht werden sollen? (Quelle:heise.de) Das bedeutet, dass BKA kann irgendeine Seite (z.B. politisch aktiver Blog) in die Filterliste aufnehmen und weiß sofort, wer diese Seite besuchen will. Jeder wird eingeschüchtert durch Angst vor Anzeige, Hausdurchsuchung, gesellschaftlicher Bloßstellung. Es schwebt der Verdacht dieses scheusslichen Verbrechens über einem.
Wie denken Sie darüber?

4. Das Thema löst bei fast jedem tiefe Betroffenheit, Angst, Entsetzen und Wut aus. Es ist seit jeher bekannt, dass starke Emotionen aber auch zur Agitation und Manipulation benutzt werden können. In diesem Fall sind viele ohne weiteres Nachdenken bereit, auf ein Freiheitsrecht zu verzichten.

Wie würden Sie das Risiko der Manipulation durch dieses Thema auf einer Skala von 0-10 (0: keine Manipulation möglich; 10:maximale Manipulation möglich) einschätzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Ihren Einwänden zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet kann ich nicht zustimmen. Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang auf diese Inhalte zu erschweren.

Mit diesem Entwurf wird, darauf habe ich bereits in mehreren Antworten hingewiesen, gesetzgeberisches Neuland betreten. Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der nun in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe