Frage an Ralf Brauksiepe von Brigitte K.
Sie haben den gewaltigen Grundgesetzänderungen am 1.6. zugestimmt. Sie wissen, dass diese Entscheidung ohne jede öffentliche Debatte und Zustimmung des Volkes erfolgt ist. Eine große Mehrheit spricht sich gegen die Privatisierung unseres Gemeingutes aus.
In einer Demokratie gehört es zum Selbstverständnis, das Grundgesetz- und Verfassungsänderungen nur mit Zustimmung des Volkes gültig sind
Der Zeitpunkt dieser gewaltigen Grundgesetzänderungen am 1.6. und 2.6. ist sehr perfide ausgesucht. Pfingstferien und Feiertage, dazu das Schweigen der öffentlichen Medien.
In einer wirklichen Demokratie ist das Volk der oberste Souverän. So steht es auch im Grundgesetz. " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen…ausgeübt", Artikel 20, Absatz 2.
Die Wahlen wurden sofort geregelt, die Abstimmungen nicht. Seit Jahrzehnten verschleppt das Parlament die Ausführung der im Grundgesetz verankerten bundesweiten Abstimmungsrechte, obwohl sich in allen Umfragen mehr als 70% für die Volksabstimmung aussprechen. Im Gegensatz dazu, stimmen sie gegen den erklärten Mehrheitswillen der Bevölkerung im Eilverfahren dieser gewaltigen Grundgesetzänderung zur Privatisierung unserer Gemeingüter zu, ohne dass wir als Bevölkerung das Recht haben, in einer Abstimmung Ja oder Nein dazu zusagen.
Seit Jahren verschleppen die Regierungen die Regelung der im Grundgesetz verankerten bundesweiten Abstimmungsrechte. Wie lange glauben Sie, werden Ihre WählerInnen diese Politik noch mittragen?
Sind Sie für die Einführung von bundesweiten Volksabstimmung, wie es im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2 verankert ist?
Was wollen sie im nächsten Bundestag zur Verwirklichung tun, damit wir - der Souverän - selbst unsere Verfassung schützen und bestimmen können?
Danke
Brigitte Krenkers
Sehr geehrte Frau Krenkers,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch. Sie hatten Ihre Anfrage auch direkt per E-Mail an mein Abgeordnetenbüro geschickt. Sie erhalten auf Ihre E-Mail demnächst von mir eine direkte und persönliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe