Frage an Ralf Brauksiepe von Hartmut A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Braucksiepe,
ich bin als ehemaliger Beamter freiwillig in der GKV versichert und zahle dort:
a) den doppelten Beitrag wie GKV-Pflichtversicherte,
b) zusätzlich KV-Beitrag für Kapitalerträge,
c) zusätzlich KV-Beitrag für Mieteinnahmen.
Dafür war ich bisher so beihilfeberechtigt, dass die von mir als Privatpatient vorzustreckenden Arztrechnungen - abzüglich der kassenüblichen Selbstbeteiligungen und abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags - erstattet wurden.
Die Beihilfe entfällt de facto nach dem Willen der Bundesregierung ab Sept. 2012 für freiwillig in der GKV Versicherte - nach einer Übergangsfrist.
Das heißt, ich werde de facto Kassenpatient (ohne Beihilfeanspruch) mit mehr als dem doppeltem Beitrag eines normalen Arbeitnehmers.
1. Bleibt das so auch nach der Bundestagswahl?
2. Kann ich die GKV kündigen und nur noch Beihilfe beanspruchen (als Pensionär 70%)?
3. Bitte keinen Verweis auf den Wechsel in die PKV. Bei meinen zahlreichen Vorerkrankungen nur theoretisch möglich.
Danke Ihnen sehr im Voraus!
Sehr geehrter Herr Ahlborn,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch. Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an mein Abgeordnetenbüro unter ralf.brauksiepe@bundestag.de zu wenden. Sie erhalten dann von mir eine persönliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe