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Ralf Brauksiepe
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Frage von Dennis E. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Dennis E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

leider sind Sie auf den Kernaspekt der Frage von Herrn Wyneken nur unzureichend eingegangen.

Der Vorschlag lautet, die Betreiber von kinderpornographischen Seiten ausfindig zu machen, statt Sperren zu errichten. Selber sagen Sie hierzu auch "im Internet haben die Schänder keinen Platz".
Hiermit haben sie selbstverständlich Recht.
Jedoch sollte doch zumindest darüber nachgedacht werden, ob die geplante Praxis die beste Lösung darstellt.

Aus technischer Sicht sollte Ihnen bekannt sein, dass eine Umgehung der geplanten Sperren einfach möglich sein wird. Zudem wird es eine Frage der Zeit sein, bis auch in Deutschland die Sperrlisten im Internet kursieren werden (siehe Dänemark) und somit der Zugang zu kinderpornographischem Material unter Umgehung der Sperre noch erleichtert wird.
Resultat: Pädophile haben zum einen Linklisten an der Hand, mit denen der Zugriff noch erleichtert wird. Alternativ weichen diese auf andere Verbreitungswege (verschlüsselte private Netzwerke, Usenet, etc.) für kinderpornographisches Material im Internet aus.

Zudem besteht die Gefahr, dass durch die geplante Speicherung der IP-Adressen von Besuchern der Stopp-Seite diese unter Generalverdacht stehen, wie von meinem Vorredner bereits gesagt. Die Unschuldsvermutung scheint hier nicht mehr zu gelten.

Wer kann ausschließen, versehentlich eine gesperrte Seite aufzurufen? (sei es, weil er den Inhalt einer Seite nicht kennt, er unbedarft auf einen Link klickt oder, weil ein Trojaner ohne sein Wissen gesperrte Seiten von seinem Rechner aus aufruft.)

Wieso wäre es also nicht Sinnvoller, mit aller Macht die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu unterbinden, indem die Anbieter der besagten Inhalte zur Rechenschaft gezogen und Server mit pornographischem Material stillgelegt werden?

Herzliche Grüße,
Dennis Eggert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eggert,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 24. April, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugeleitet worden ist.

Der am 22. April verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren. Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Zugangsvermittler zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten sowie zur Umleitung auf eine Stoppmeldung geregelt. Dazu soll das Bundeskriminalamt den betroffenen Anbietern im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung stellen.

Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der mittlerweile dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden ist und der am 6. Mai in erster Lesung im Parlament beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird. Weil mit diesem Entwurf gesetzgeberisches Neuland betreten wird, ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe