Frage an Ralf Brauksiepe von Helmut L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
wie stehe Sie zu dem Vorwurf fast aller Fachleute, dass die nun beschlossenen Netzsperren keinerlei Demokratischer Kontrolle unterliegen? Wie stehen Sie zum Thema Gewaltenteilung?
Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass diese Maßnahme kaum einen Pädophilen von seinem Verbrechen abhält, da die Netzsperren sehr leicht zu umgehen sind und deren Quellen nicht zwingend über das Internet abgewickelt werden?
Wie stehen sie zu dem Vorwurf, das Thema Kinderpornographie wurde schändlich misbraucht um wirksame, nicht demokratisch zu kontrollierende Netzsperren im Internet zu etablieren?
Sehr drastisch deutlich wird der Missbrauch unseres Vertrauens durch einen Test des Vereins CareChild.
Ablauf der Tests und deren Ergebnisse finden Sie unter:
http://www.carechild.de/component/option,com_docman/Itemid,0/task,doc_download/gid,7/
Ich persönlich verurteile die jetzt beschlossene Netzsperre ganz klar als Zensur, welche sich im wesentlichen, wissentlich und absichtlich gegen das Wesen unseres Grundgesetzes richtet. Ich verwahre mich gegen Ihren leichtfertigen Vorwurf deshalb "offensichtlich geschäftliche Interessen wichtiger als die Menschenwürde" zu finden, absolut das Gegenteil ist der Fall.
Kinderpornographie ist ein sehr schweres Verbrechen, bitte sorgen sie doch auch mit Ihrem Einfluss dafür, daß wirklich etwas FÜR diese Kinder getan wird. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Ersteller, Verbreiter und Konsumenten ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, wie leicht das wäre, deutet CareChild mit ihrem Test bewiesenermaßen an. Ich würde mir wesentlich mehr Prävention wünschen, zudem der Markt der KiPo laut Fachleuten eindeutig hauptsächlich im häuslichen Bereich erzeugt wird und im wesentlichen nicht wie uns glauben gemacht werden soll von professionell organisierten Banden.
Mit freundlichen Grüssen
hl
Sehr geehrter Herr Lehmeyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April über das Portal abgeordnetenwatch.de.
Die von Ihnen vorgebrachten Einwände zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet teile ich ausdrücklich nicht. In der Tat, darauf habe ich bereits in mehreren Antworten hingewiesen, wird mit diesem Entwurf gesetzgeberisches Neuland betreten. Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen.
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf, der in dieser Woche in erster Lesung im Parlament beraten wird, einen positiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe