Frage an Ralf Brauksiepe von Franziska S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
Ihre Partei hat erkannt, dass die Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II so konzipiert sind, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II bei einem Nebenverdienst von etwa 100 Euro und 400 Euro den größten (finanziellen) Nutzen ziehen und sich häufig langfristig in diesen Einkommensbereichen einrichten.
Auch die SPD hat erkannt, dass im SGB II kaum Anreize zur Aufnahme und Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit bestehen. Dennoch ist es Ihnen nicht gelungen, gemeinsam mit der SPD eine vernünftige Anreizstruktur im SGB II zu schaffen, so dass sich für jeden Leistungsbezieher jeder Euro Hinzuverdienst gleichermaßen lohnt.
Welchen Vorschlag haben Sie, damit sich auch im Bereich des SGB II eine Aufnahme und eine Ausdehnung von Erwerbstätigkeit lohnt?
Gehen Sie davon aus, dass es im SGB II einen Regelungsbedarf für höhere Leistungen (Regelleistung) für Kinder, für schulpflichtige Kinder oder für alle Hilfebedürftigen gibt? Halten Sie ebenso wie das das LSG Hessen die Regelleistung für ein 13-jähriges Kind für verfassungswidrig, weil sie nicht ausreicht um das Existenzminimum zu sichern? Wenn ja: Setzen Sie sich derzeit für eine Erhöhung der Regelleistung für Kinder ein?
Ihre Partei hat ein Schuldbedarfspaket für hilfebedürftige Kinder beschlossen. Ist dieser Beschluss ein Teileingeständnis, dass die Kinderregelleistung zu gering bemessen ist? Trifft es zu, dass die Ausgaben für Schule und Bildung Ländersache sind und mit der Verabschiedung des Schulbedarfspakets der Bund finanzielle Lasten übernimmt, die eigentlich die Länder zu tragen hätten?
Wie stehen Sie generell dazu, dass Länder und Kommunen Ihre Finanzierungsverantwortung teilweise dadurch auf den Bund abwälzen, dass sie Geldleistungen nur unter der Bedingung gewähren, dass sie nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden (z.B. Kinderbetreuungsprämie, die zugleich eine Eingliederung in Arbeit verhindert)?
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Siebenschuh
Sehr geehrte Frau Siebenschuh,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 10. Januar, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass von den Hinzuverdienstregelungen, die das SGB II derzeit vorsieht, im Einzelfall nur geringe Anreize ausgehen können, eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufzunehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die unionsgeführten Bundesländer wollten die Hinzuverdienstregelungen entsprechend verändern. Leider war dies mit unserem Koalitionspartner im Bund nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden wir dieses Thema erst in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgreifen können.
Ich begrüße es, dass der Koalitionsausschuss vom 12. Januar im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Regelleistung für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf nunmehr 70% erhöht und damit ein Anliegen auch der unionsgeführten Länder im Bundesrat aufgegriffen hat.
Mit dem Schulbedarfspaket erhalten Kinder aus Familien, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, zukünftig jedes Jahr zum Schulbeginn einen Zuschlag von 100 Euro. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen von sozial benachteiligten Kindern. Eine Abwälzung von Kompetenzen der Länder auf den Bund sehe ich an dieser Stelle nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe