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Ralf Brauksiepe
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Frage von Helfried D. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

seit Monaten sind Fragen, die Ihnen zum Thema FRG für DDR- Flüchtlinge gestellt wurden, unbeantwortet geblieben.
Ich möchte Ihnen die Antworten erleichtern.
Der von Ihnen am 30.11.07 auf die Frage von Herrn Hilgert zitierte BSG- Beschluß 4 RA 56/95 sagt etwas über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Stichtagsregelungen aus, jedoch nichts darüber, ob auf Flüchtlinge/Übersiedler, die vor dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, das RÜG anzuwenden ist.
In einem anderen BSG- Beschluß, der zu der gleichen Ausgangslage Stellung nimmt, wird ebenfalls die Berechtigung einer Stichtagsregelung bejaht, jedoch zusätzlich ausgeführt:

„Die Beantwortung der Frage, ob der Stichtag "18.5.1990" grundsätzlich verfassungsgemäß oder mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zu vereinbaren ist, kann jedenfalls bei einem Versicherten, der bereits mehrere Jahre vor diesem Zeitpunkt übergesiedelt ist, nicht unklar sein.
An der Sachbezogenheit der Regelung, daß Versicherte, die - wie der Kläger - bereits längere Zeit vor der politischen "Wende" im Jahre 1989 die DDR verlassen hatten, nicht mehr nach deren Rentenvorschriften, sondern nach den regelmäßig günstigeren Bestimmungen des FRG zu behandeln sind, bestehen keine Zweifel.“ (Az 13 BJ 191/95 vom 04.07.96)
Sie vertreten in Ihrer Antwort vom 30.11.07 die Auffassung, dass kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, was auch durch den zitierte BSG- Beschluß gestützt wird.

Sind Sie bereit, sich in der Koalition dafür einzusetzen, dass, z.B. unter Bezug auf diesen BSG- Beschluß, die diskriminierende Anwendung des RÜG auf die DDR- Flüchtlinge beendet, die Anwendung des FRG nach dem Stand vom 18.12.1989 (RRG `92) wiederhergestellt und damit dem Willen des Gesetzgebers Genüge getan wird, der nie einen anderen Willen thematisiert hat?

Mit freundlichen Grüßen

Helfried Dietrich

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Antwort ausstehend von Ralf Brauksiepe
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