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Ralf Brauksiepe
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Frage von Uwe B. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brauksiepe!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bogumil,

vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Januar, in der Sie einen Formulierungsbaustein der Arbeitsagenturen ansprechen.

Dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegt zugrunde, dass gem. § 128 Abs. 1 Nr. 8 SGB III Weiterbildungszeiten zur Hälfte auf die Dauer eines nachfolgenden Restanspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Es gilt: zwei Tage Leistungsbezug während der Maßnahme verkürzen den Arbeitslosengeldanspruch um einen Tag. Ein Restanspruch von einem Monat bleibt jedoch erhalten. Ausnahme: die Anspruchsdauer war bereits bei Beginn der Weiterbildung geringer.

Lassen Sie mich allerdings klarstellen, dass der Gesetzgeber den Arbeitsagenturen keine Formulierungsbausteine erstellt. Textbausteine werden von der Arbeitsverwaltung selbst erstellt. Daher kann ich Ihre erste Frage klar verneinen. Gehen Sie davon aus, dass die Minderung der Anspruchsdauer nicht als Betrug in den Statistiken auftaucht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Klarstellungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe