Frage an Ralf Brauksiepe von Oliver B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Dr. Brauksiepe
Im Rahmen unserer Diskussion im Sozialwissenschaftsunterricht zu dem Thema Diätenerhöhung und deren Rechtfertigung sind wir zu keinem Schluss gekommen. Deshalb haben wir entschieden, Sie als Betroffenen und Fachmann selbst zu befragen. Wie SIe ihre Entscheidung rechtfertigen, dass Sie einer Diätenerhöhung zugestimmt haben, wo doch überall im Bundeshaushalt gespart werden muss und viele Berufsgruppen schon seit längerer Zeit keine Lohnerhöhung mehr bekommen haben.
Eine weitere Sache ist der Postmindestlohn. Wo eine Einigung mit der SPD ja so schwer scheint, hat jedoch die Einigung um die Diätenerhöhung nicht so lang gedauert. Wie lässt es sich da verantworten, dass die DIäten erhöht, den Briefzustellern aber noch nicht einmal ein Existenzminimum zugeschrieben wird?
MIt freundlichen Grüßen
Timo Blasberg, Dennis Heringhaus, Dominik Schulz, Oliver Bittner, Marc Richter
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Januar. Es freut mich, dass Sie sich auch über den Unterricht hinaus mit Fragen der Politik beschäftigen und will Ihnen gerne meine Einschätzung zu den aufgeworfenen Fragestellungen mitteilen.
Die Abgeordnetenentschädigung hat den Zweck, der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung zu tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats zu gewährleisten.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen.
Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.
Beim Thema Postmindestlohn ist - anders als es Ihre Frage unterstellt - eine Einigung erfolgt. Wir haben einen Mindestlohn für Briefdienstleister, für diejenigen gesetzlich auf den Weg gebracht, die überwiegend Briefdienstleistungen erbringen - wer auch sonst, wenn nicht die, die überwiegend Briefdienstleistungen erbringen. Die Höhe des von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Lohnes liegt dabei deutlich über dem Existenzminimum.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe