Frage an Ralf Brauksiepe von Harald N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,
die CDU/CSU und FDP haben nunmehr die allerletzte Chance verstreichen lassen, Abgeordnetenbestechung in dieser Wahlperiode unter Strafe zu stellen. Zum achten Mal weigerten sich die Abgeordneten von Schwarz-Gelb, das Thema im Rechtsausschuss überhaupt zu behandeln! Eine Bundestagsabstimmung, bei der jeder Volksvertreter Farbe bekennen müsste, wird es vor den Bundestagswahlen im September nicht mehr geben.
Ich finde das ist ein Skandal. Was hat Ihre Koalition zu verbergen?
Unternehmen und Unternehmensverantwortliche sind über die §§ 9, 30 und 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Werden entsprechende Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht ergriffen, können Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst zu Strafen verurteilt werden, wenn es aus dem Unternehmen zu Gesetzesverstößen gekommen ist. Macht sich somit ein Mitarbeiter des Unternehmens durch Korruption strafbar, so drohen dem Unternehmen nicht nur zivilrechtliche Klagen des Geschäftspartners, dessen Mitarbeiter bestochen wurden. Vielmehr muss auch das Unternehmen damit rechnen, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Unternehmensleitung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, weil den Organisations- und Aufsichtspflichten nicht nachgekommen wurde. (Zitiert aus Wikipedia)
Was für Unternehmen gilt sollte für Parteien ebenfalls gelten, mehr noch, sie sollten Vorbild sein!
Herr Dr. Brauksiepe, werden Sie tätig.
Mit freundlichen Grüssen
Harald Nehm
Sehr geehrter Herr Nehm,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch. Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an mein Abgeordnetenbüro unter ralf.brauksiepe@bundestag.de zu wenden. Sie erhalten dann von mir eine persönliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe