Frage an Ralf Brauksiepe von Franziska S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte beantworten Sie auch die weiteren gestellten Fragen aus meiner Anfrage vom 27.10.2009 (Optionskommunen und Mustervertrag)!
Ich erinnere mich an verschiedene Meldungen im Internet, wonach gerade der ehemalige BM Scholz, SPD, einen Gesetzesentwurf für sog. ZAGs vorgestellt hatte, der eine Verfassungsänderung - auch zur Absicherung der Optionskommunen - vorsah. Sind Sie sicher, dass - wie in Ihrer Antwort dargestellt - gerade die SPD keine Verfassungsänderung wollte? Gäbe es dann nicht jetzt die Möglichkeit, den Gesetzesentwurf ohne die SPD zu beschließen?
Hintergrund meiner Anfragen ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, aus welchen sachlogischen Gründen und mit welchen Annahmen Politiker, die sich gerade bei Abschluss des Koalitionsvertrages über das Demokratieprinzip, die Föderalismusreformen der vergangenen Jahre, die kommunale Selbstverwaltung und die vom BVerfG genannten Grundsätze Gedanken gemacht haben, auf eine getrennte Trägerschaft mit freiwilligem (?) oder verbindlichem (?) Mustervertrag kommen. Ist der Mustervertrag für alle de facto bindend, wird das BVerfG von unzulässiger Mischverwaltung ausgehen. Ist der Mustervertrag nicht bindend, wird ein heilloses Durcheinander aufgrund der Abhängigkeit der Verwaltungsentscheidungen entstehen und
darüber hinaus ein enormer Bürokratieaufbau betrieben, wenn sich die Träger nicht auf den Mustervertrag einigen, sondern andere Verträge abschließen. Oder ist geplant, dass die BA nur den Mustervertrag oder gar keinen Vertrag abschließen darf?
Ich würde gerne zusammen mit Erwerbslosen ein Petitionsverfahren starten, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung verhindert und den Fortbestand der ARGEn ermöglicht. Wie wahrscheinlich ist es, dass im Petitionsausschuss auch Ihre Fraktion über das Begehren nachdenkt und sich die Mitglieder im Ausschuss nicht an den Koalitionsvertrag gebunden fühlen?
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Siebenschuh
Sehr geehrte Frau Siebenschuh,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das von Ihnen aufgeworfene Thema war am 25.11. Gegenstand in der Fragestunde des Deutschen Bundestages und ist dort ausführlich debattiert worden. Insofern verweise ich auf die entsprechenden Einlassungen der Bundesregierung, die in dem öffentlich zugänglichen Protokoll nachzulesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe