Frage an Ralf Brauksiepe von Kristina R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
bisher haben sie bei jeder Frage nach den geplanten Internetsperren folgende Worte
wiederholt:
"Daher ist eine Evaluierung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen des Gesetzgebers folgen."
Mir ist jedoch nicht klar, was sie damit meinen. Was verstehen Sie unter "weiteren Maßnahmen"? Und sollen diese Maßnahme auf Grundlage der Evaluation oder des Gesetzes beruhen? Geht es hier vielleicht sogar um eine Ausweitung oder eine Umgestaltung der Sperren, wenn sich das geplante Modell nicht bewähren sollte?
Mit freundlichen Grüßen,
Kristina Rauch
Sehr geehrte Frau Rauch,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 zur Kinderpornographie über das Portal abgeordnetenwatch.de.
Wir nehmen die Bedenken, die die Gegner des Gesetzentwurfes haben, ernst. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Evaluierung der Maßnahmen nach zwei Jahren vor. Erst auf der Grundlage dieser Evaluierung wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben oder ob ggf. weitere Schritte erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe