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Ralf Brauksiepe
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Frage von Regina K. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Regina K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In Ihrer Antwort an Herrn Ehrmann schreiben Sie
"Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu."

Dazu habe ich 2 Fragen:

a) wie erklären Sie sich, dass ein Kinderschutzverein mittels einer skandinavischen Sperrliste diverse Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Netz verschwinden lassen konnte mittels simpler E-Mails an den Hoster?

b) Ich hätte gerne eine Zahlenquelle, die die beständige Zunahme von kinderpornographischen Inhalten belegt.

Mit freundlichen Grüßen,

R. Küpper

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Küpper,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet über abgeordnetenwatch.de. Gerne teile ich Ihnen eine Zahlenquelle zur Kinderpornographie im Internet mit.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle). Bilder im Internet zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden. Insgesamt ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern zu erkennen. Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes unter http://www.bka.de (ich verweise v.a. auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

Wenn es Kinderschutzvereinen in Einzelfällen gelingt, kleine Erfolge gegen diese unerträglichen Straftaten und die dahinter stehende organisierte Kriminalität zu erringen, kann ich das nur begrüßen. Der Staat darf die Kinderschutzvereine in ihrem Bemühen aber nicht alleine lassen. Aus diesem Grunde beschließen wir ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe