Frage an Ralf Brauksiepe von Lutz G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,
ich beziehe mich auf den Artikel aus der Berliner Umschau vom 23.04.2009, aus dem hervor geht, dass die Berliner CDU einen Zusammenbruch des Sozialsystem vorhersieht.
Zunehmend werden Diskussionen in Foren geführt, die von geplanter Leistungskürzung bei Transferleistungsbeziehern sprechen.
http://forum.hartz.info/beispielschreiben-f9/cdu-fordert-regelsatzkuerzung-bei-hartz-iv-geht-zu-t4657.html
Wir wissen alle, dass die derzeitigen Regelsätze bei ALG II an einer Existenzsicherung weit vorbei gehen und faktisch Ausschluss aus soziokultureller Teilhabe bedeuten.
Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein, gerade auch im Hinblick auf die Krise, der täglich mehr Arbeitsplätze zum Opfer fallen?
http://www.sozialleistungen.info/news/28.04.2009-wirtschaftskrise-jeden-tag-gehen-1600-arbeitsplaetze-verloren/
Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Große
Sehr geehrter Herr Große,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 30. April, die mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de zugeleitet worden ist.
Leistungskürzungen bei Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind nicht geplant. Im Gegenteil hat die unionsgeführte Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Regelsatz von Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf 70% erhöht. Da die Veränderung des Regelsatzes an die Rentensteigerungen gekoppelt ist, können Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Sommer dieses Jahres zudem mit einer Regelsatzsteigerung von heute 351 Euro auf dann 359 Euro rechnen.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass die aktuellen Regelsätze zzgl. der Leistungen für Unterkunft und Heizung keine übermäßig großen Sprünge erlauben. Doch bitte ich bei allem Verständnis für die Probleme der Bezieher staatlicher Hilfen zu bedenken, dass diese Hilfen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Politik muss auch den Menschen in unserem Land ein Angebot machen, die hart arbeiten und sich an die Regeln halten. Eine Überforderung dieses Personenkreises muss insofern genau so verhindert werden wie ein gesellschaftlicher Ausschluss der Bezieher staatlicher Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe