Frage an Ralf Borngräber von wolfgang l. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Borngräber,
ich hätte gern gewußt, inwieweit der § 26 Nieders.Gemeindeordnung noch aktuell ist. Mir liegt nur die 30. Auflage von 1996 vor. Darin ist es ehrenamtlichen Mitgliedern eines Gemeinderates verboten beratend oder entscheidend in Angelegenheiten mitzuwirken, in denen sie oder ihre Angehörigen bis zum dritten Grad einen unmittelbaren Vorteil haben. Sollte das Mitwirkungsverbot unverändert fortbestehen, dann frage ich mich, wieso Ratsmitglieder, die Anteilseigner an einer geplanten Biogasanlage sind, entscheidend an den Beratungen und Abstimmungen teilnehmen dürfen.
Sollte der § 26 NGO jedoch dahingehend verändert worden sein, dass das Mitwirkungsverbot ausgehebelt wurde, bitte ich Sie mir mitzuteilen, auf wessen Veranlassung und wann das geschehen ist.
Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Lehmann
Sehr geehrter Herr Lehmann,
herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage. Sie bezieht sich sicherlich auf die Vorgänge in Groß-Meckelsen und die Absicht einiger Personen, dort eine Mega-Biogasanlage zu errichten. -
Die frühere Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ist mit der schwarz-gelben Koalitionsmehrheit im Niedersächsischen Landtag ersetzt worden durch ein "Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz".
Meine Fraktion wollte das Gesetz, das seit dem 01. November 2011 in Kraft ist, nicht. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27409&article_id=93407&_psmand=33
Der frühere § 26 der NGO ist jetzt § 41 im NKomVG. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass die erstmals seit Kriegsende gewählte in 2011 gewählte neue SPD-Grüne-WfB-Mehrheit im Kreistag des Landkreises Rotenburg ihre Einschätzung zum Mitwirkungsverbot teilt. Mein Kreistagskollege, Reinhard Lindenberg, hat sich darum gekümmert und entsprechende Fragen gestellt. - Die Kommunalaufsicht des Landkreises, also die Verwaltung, hat eine andere Auffassung. Aber lesen Sie selbst in den beigefügten Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ralf Borngräber