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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Raju Sharma von Hartmut Frank M. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Sharma,

ich verstehe nicht, warum ein Teil der Linken dem Beschneidungsgesetz zugestimmt haben.

Sie als religionspolitischer Sprecher der Linken erklärten dazu folgendes:

http://www.raju-sharma.de/politik/details_fuer_reden/zurueck/presseerklaerungen-7/artikel/die-linke-wird-sich-bei-der-abstimmung-zum-beschneidungsurteil-enthalten/

Wie man anhand dieses Links sehen kann, erweckten Sie den Eindruck, dass Die Linke geschlossen gegen die Beschneidung von Jungen stimmen wird.

Nun habe ich mir das Abstimmungsverhalten bei abgeordnetenwatch.de angesehen. Unter anderem haben der Fraktionsvorsitzende der Linken, Herr Gysi, und Bundestagsvizepräsidentin Pau mit JA gestimmt. Unter anderem enthielten sich bei der Stimmabgabe Frau Lötzsch und die stellv. Fraktionsvorsitzende Wagenknecht.

Es gab zwar auch viele NEIN-Stimmen, aber für eine Partei die den Anspruch erhebt Religionsfreiheit zu wollen, ist das ein Armutszeugnis! Wie definiert Ihre Partei denn Religionsfreiheit? Ist es nicht jedem Menschen sein eigenes Recht frei zu entscheiden, ob er aufgrund eines religiösen Rituals beschnitten werden will oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mueller,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Pressemitteilung "DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung zum Beschneidungsurteil enthalten" bezieht sich auf die Abstimmung vom 19. Juli 2012 über die Resolution von Union, SPD und FDP, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine rechtliche Regelung zur Beschneidung minderjähriger Jungen vorzulegen. Zuvor hatte sich meine Fraktion mehrheitlich für eine Enthaltung dieses Antrages ausgesprochen. Tatsächlich haben dann einige meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen während der Abstimmung mit Zustimmung aber auch Ablehnung votiert.

Am 12. Dezember letzten Jahres stand abschließend der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf und einige Änderungsanträge zur Abstimmung. Nun gab es auch in meiner Fraktion eine lange Diskussion zum Thema, wobei wir uns immer bemüht haben, die Debatte mit der notwendigen Sachlichkeit und Offenheit zu führen. Letztendlich haben die Abgeordneten meiner Fraktion - wie bei uns üblich - frei nach ihrem Gewissen entschieden.

Ihren Unmut kann ich jedoch nachvollziehen. Ich selber habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt und meine Entscheidung in einer persönlichen Erklärung begründet ( http://www.raju-sharma.de/politik/details_fuer_reden/zurueck/beschneidung/artikel/persoenliche-erklaerung-nach-31-go-bt-zu-den-gesetzentwuerfen-ueber-den-umfang-der-personensorge/ ). Dennoch ist die Bundestagsfraktion DIE LINKE, die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich konsequent für die Religionsfreiheit einsetzt. Eine freie Religionsausübung ist nur dann möglich, wenn sich der Staat und seine Vertreter in Glaubensfragen neutral verhalten und jeden Eindruck der Bevorzugung einer Religion vermeiden: Das garantiert unsere Verfassung, in der sich der Staat zur religiös weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat. Sie können daher sicher sein, dass sich DIE LINKE weiterhin für Religionsfreiheit stark machen wird - hierzulande und weltweit.

Freundliche Grüße

Raju Sharma