Wie stehen sie zur geplanten Legalisierung in Deutschland, so sind immerhin 122 Strafrechtsproffessoren überzeugt, dass aktuelle Regeln verfassungswidrig sind, zudem liegen 4 Richtervorlagen im BVG?
Sie sind im Ausschuss Recht, darum will ich wissen wie ihr Stand dazu ist. Insbesondere vor der Verfassungswidrigkeit und dem Fehlen eines Gefahrengrenzwertes im Verkehr. Es wird immer noch der Kleinste gerade noch bestimmbare Labor Wert von 1NG/Serum genutzt, das entbehrt der Berauschtheit.
Denken sie die 4 Richter liegen Falsch mit der Illegitimität der § im BtmG zu Cannabis?
https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/bundesverfassungsgericht-vor-pruefung-des-cannabisverbots
https://schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestages/
https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/ein-sinnvollerer
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiffen-cannabis-verbot-laut-rechtsexperte-verfassungswidrig-a-1003482.html
https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/ein-sinnvollerer-grenzwert/unsere-grenzwertforderungen-im-internationalen-vergleich/
Sehr geehrter Herr T.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Februar 2023 zum Thema Legalisierung von Cannabis, auf die ich höflich Bezug nehme und für deren verspätete Beantwortung ich ausdrücklich um Nachsicht bitte. Ich möchte unterstreichen, dass Ihre Frage für mich von spezieller Natur ist, da ich mich in der parlamentarischen Arbeit auf ganz anderen Feldern bewege und ich insbesondere seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr Mitglied des Rechtsausschusses bin. Außerdem will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihre Frage in die legislative und exekutive Zuständigkeit der EU-Mitgliedsländer reicht. Dennoch begrüße ich es, dass Sie sich mit einer solchen Frage an mich wenden, da mir diese Form des direkten Kontakts zu Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig ist.
Die Positionierung der CDU zum Thema Cannabislegalisierung in Deutschland ist eindeutig. So hat die Unionsfraktion bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 gegen das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften gestimmt (Cannabisgesetz). Ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene spreche auch ich mich gegen die Legalisierung von Cannabis aus, zuvorderst aufgrund ihrer nachgewiesenen Gesundheitsrisikos und ihres Suchtpotenzials insbesondere für Heranwachsende und Jugendliche, vor denen Mediziner, Psychologen sowie Fachleute der Kinder- und Jugendhilfe vor Verabschiedung des Gesetzes eindringlich gewarnt haben. So weist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGKJP) darauf hin, dass die Hirnreifung erst mit Mitte 20 abgeschlossen ist und ein regelmäßiger Cannabiskonsum gerade bei jungen Menschen häufiger Psychosen, Angststörungen, kognitive und depressive Störungen auslösen kann. Studien belegen außerdem, dass Schulabbruchquote bei intensiv Cannabis konsumierenden Jugendlichen deutlich höher liegt als bei ihren nichtkonsumierenden Altersgenossen.
Auch das Argument der Cannabis-Befürworter, eine Legalisierung führe zu weniger Konsum und weniger Drogenkriminalität ist erwiesenermaßen ein Irrglaube. Forschungsergebnisse zeigen eindrücklich, dass in denjenigen Ländern, in denen die Droge legalisiert wurde, der Konsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht nur zunahm, sondern auch der für Jugendliche kostengünstigere Schwarzmarkt florierte und die Drogenkriminalität anstieg.
Weitere Hintergrundinformationen zur Stellungnahme und den Studienergebnissen der DGKJP zur Cannabis-Legalisierung können Sie folgendem Link entnehmen:
Hinzukommt, dass die Umsetzung des Cannabisgesetzes auf Länderebene von Seiten der Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden kaum machbar ist. So stellt die Masse an Wiederaufnahmeverfahren, die durch die „Entkriminalisierung“ ermöglicht werden, Amts- und Landgerichte vor eine Mammutaufgabe. Die von der Ampel vorgesehene grammgenaue Mengenkontrolle des pro Person zugelassenen Besitzes ist laut Polizei in der Praxis kaum umsetzbar.
Aus diesen Gründen hält die CDU Deutschlands das Cannabisverbot für falsch und gefährlich. Die vergleichsweise niedrigen Zahlen des Cannabiskonsums in Deutschland vor der Legalisierung zeigen, dass Maßnahmen wie Prävention, Aufklärung und therapeutische Hilfen die einzig richtige Methode sind, um unsere Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch und Gesundheitsschäden zu schützen und Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.
Meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag werden sich deshalb dafür einsetzen, das Gesetz wieder rückgängig zu machen, sobald die CDU in Deutschland wieder Regierungsverantwortung trägt. Unter folgendem Link können Sie die Stellungnahme unseres Parteivorsitzenden Friedrich Merz nachlesen:
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen etwas weiterhelfen konnte und danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift zu diesem Thema. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rainer Wieland