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Frage von Torben M. •

Frage an Rainer Wieland von Torben M. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Wieland,

Ich interessiere mich persönlich sehr für Ihre Arbeit. Für mich und meinen Freundeskreis ist die Frage der Frauenquote für die kommende Wahl entscheidend.

Gerne würde ich daher Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren und wie Sie im Falle einer Abstimmung über die Frauenquote votieren würden.

Über eine baldige und ausführliche Antwort freue ich mich!

Mit freundlichen Grüßen
Torben Maurer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maurer,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich hiermit höflich Bezug nehme. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht und hoffe, dass diese noch von Interesse für Sie ist.

Am 20. November 2013 hat das Europäische Parlament beschlossen, dass bis zum Jahr 2020 40% der Stellen in den Aufsichtsräten der börsennotierten Firmen von Frauen vertreten werden sollen. Die EU-Richtlinie fordert von den Unternehmern, die Geschlechtsquoten zu beachten, aber primär vor allen Dingen die Berufungsverfahren transparent zu gestalten. Es geht darum, dass im Bewerbungsverfahren sichergestellt wird, dass bei gleicher Qualifikation und Eignung der Kandidat oder die Kandidatin in den Aufsichtsrat berufen wird, dessen Geschlecht bisher unterrepräsentiert ist.

Die Einführung einer Quotenregelung stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, wodurch zudem das Recht auf unternehmerische Freiheit eingeschränkt wird. Aufgrund dieser Erwägungen stehe ich der Einführung verbindlicher Quoten seitens der Politik grundsätzlich außerordentlich zurückhaltend gegenüber.

Darüber gilt für mich in dieser Frage das Subsidiaritätsprinzip, da es sich hier um eine nationale Kompetenz handelt. Ob etwas für die Förderung von Frauen in Führungspositionen unternommen und wie das genau ausgestaltet wird, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP sah für eine europaweite Regelung ebenfalls keine Rechtsgrundlage und forderte die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in Deutschland auf einen Frauenanteil von 30% in den Aufsichtsräten der börsennotierten Firmen bis zum Jahr 2016 geeinigt haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Frauenquote konkret in Gesetzestexten umgesetzt wird.

Im Europäischen Parlament konnten wir als CDU/CSU-Gruppe innerhalb der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) wichtige Verbesserungen des Kommissionsvorschlags durchsetzen. Die Richtlinie wird mittelstandsfreundlicher ausgestaltet: Die CDU/CSU-Gruppe hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Mittelstand von dieser Richtlinie nicht betroffen ist. Kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro beträgt, sind von der Richtlinie ausgenommen. Das schließt zusätzliche Belastungen und Bürokratie für kleinere Unternehmer aus.

Da sich die Lage sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene als recht unübersichtlich darstellt, bin ich trotz der geschilderten Bedenken bei der Schlussabstimmung über den gesamten Text am 20. November der Linie der EVP-Fraktion, welcher ich angehöre, gefolgt und habe dem Richtlinienentwurf zugestimmt. Die EU-Richtlinie ist allerdings noch nicht in Kraft getreten, da erst eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union gefunden werden muss.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort dienlich gewesen zu sein und stehe für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland