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Frage von Wasilios K. •

Frage an Rainer Wieland von Wasilios K. bezüglich Bildung und Erziehung

Die Europaische Schule ist die zustaendige Schule fur Mitarbeiter der Europaischen Union. Viele diese Mitarbeiter haben behinderte Kinder und diese mussen so wie andere auch auf die Europaische Schule gehen, weil sie nur ihre Heimatsprache in das neue Land (Arbeitsplatz der Eltern) mitnehmen.

Die Europaische Schule lehnt grundsatzlich bestimmte Behinderungsarten ab (zB Lernbehinderungen), sodass die Mitarbeiter mit behinderten Kindern ihre Arbeitsstelle bei den Institutionen wieder aufgeben muessen, denn es gibt an den EU Standorten auch keine Alternativen in den jeweiligen Heimatsprachen.

Was wollen Sie gegen die Benachteiligung dieser Mitarbeiter bei den Institutionen, die behinderte Kinder haben, tuen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Katsioulis,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift auf abgeordnetenwatch.de.

Ich kann Ihre Verärgerung sehr gut verstehen.
Schulträger der Europaschulen ist die Europäische Kommission. Das Europäische Parlament hat in diesem Bereich keinerlei Zuständigkeit.
Die Entscheidung über die pädagogische Eignung und die Aufnahme eines Schülers obliegt zumindest in Deutschland der Schule, vertreten durch den Schulleiter. Als Beschwerdestelle sind die Deutschland die Schulaufsichtsbehörden (z.B. Schulamt oder Regierungspräsidium) zuständig. Für die Europäischen Schulen ist das leitende Organ der Oberste Rat - besteht aus 31 Mitgliedern, bei denen das Europäische Parlament keinen Vertreter entsendet.
Meine Anfrage bei der Europäische Kommission zu diesem Thema ergab, dass man dort als "Schulträger" dem Thema sehr offen gegenüber steht und Sie ausdrücklich ermuntert, sich an die Ihnen sicherlich bekannten Stelle in der Generaldirektion ADMIN zu wenden. Seit Ende der 1990er Jahre versucht die Kommission kontinuierlich, Kinder mit ´Specific Educational Needs´ (SEN) zu integrieren.
Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Problem an den Obersten Rat der Europäischen Schule oder aber an den zuständigen Beamten in der Generaldirektion ADMIN zu wenden. Auch könnte Ihnen der Europäische Bürgerbeauftragte weiter helfen, der sich um Beschwerden über Missstände in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union kümmert. Sofern sich die Europäischen Schulen betreffende Beschwerden gegen die Europäische Kommission richten, könnte sich der Bürgerbeauftragte mit solchen Beschwerden befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland