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Frage von Bernhard W. •

Frage an Rainer Wieland von Bernhard W. bezüglich Verbraucherschutz

Stichwort "ePrivacy-Richtlinie" - die Neuregelung von Cookies
(weitere Details bzw. meine Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte Spiegel Online unter www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html )

Sehr geehrter Herr Wieland,

waren bzw. sind Sie sich der vom Spiegel-Autor Frank Patalong aufgezeigten Konsequenzen aus der zur Abstimmung anstehenden Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischen Kommunikation (kurz "ePrivacy-Richtlinie") bewußt?

Wie ist Ihr Standpunkt in dieser Sache?

Können bzw. werden Sie über diesen Punkt abstimmen oder werden Sie abstimmende Parlamentarier über die dargestellten Konsequenzen informieren?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen vorab herzlich.
Mit freundlichen Grüßen

B. Willroth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willroth,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie im Zusammenhang mit den Beratungen über die Revision des Telekommunikationsbinnenmarktpakets Ihre Bedenken mit Blick auf die Freiheit des Internets zum Ausdruck gebracht haben.

Der von Ihnen zitierte Spiegel-Online-Artikel steht dabei nicht im Zentrum des Problems.

Lassen Sie mich vorab betonen, dass auch ich die Freiheit des Internets für unabdingbar halte. Das Internet entwickelt sich zum Leitmedium unserer Informationsgesellschaft. Jeder Bürger hat ein Recht auf freien Zugang zu Informationen. Nur so kann der Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie gewährleistet werden. Jegliche Einschränkungen des Zugangs zum Internet sind daher nur bei schweren Straftaten gerechtfertigt und bedürfen einer entsprechenden Kontrolle.

Meines Erachtens gilt es ebenfalls klarzustellen, dass das Telekommunikationspaket nicht darauf abzielt, den Zugang zum Internet und dessen Nutzung auf europäischer Ebene einzuschränken oder Inhalte zu regulieren. Vielmehr dient es dazu, bestehende europäische Regeln für die Struktur aller Telekommunikationsnetze neuen telekommunikationspolitischen Anforderungen anzupassen. Dabei soll insbesondere im Interesse der Verbraucher die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.

Das Europäische Parlament hat vor 3 Wochen den neuen Rechtsrahmen für den EU-Telekommunikationsmarkt vorerst blockiert. Ein Antrag der Grünen und Liberalen, die Nutzung des Internets bei Urheberrechtsverletzungen nur nach richterlicher Anordnung zu sperren, fand überraschend eine Mehrheit. Damit ist eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung über die neuen EU-Regeln hinfällig. So wird nun der Ministerrat erneut am 12. Juni über das Paket verhandeln.

Problematisch sehe ich diese Verzögerung vor allem beim Aufbau der Breitbandnetze in Europa an, da der notwendige neue Rechtsrahmen nun nicht verabschiedet werden konnte.

Die Einigung mit dem Rat sah vor, dass ein Anbieterwechsel innerhalb eines Werktages vollzogen werden und die Kunden ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen können (Rufnummernportabilität). Eine entsprechende Klausel muss im Vertrag enthalten sein. Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilem Breitband zu fördern, war eine flexiblere Frequenzpolitik geplant.

Die Frequenzen, die durch den Übergang zum Digitalfernsehen frei werden, sollten auch für mobiles Breitband, das Lücken im ländlichen Raum schließt, verfügbar sein. Bisherige Frequenzinhaber wie etwa Rundfunkanstalten sollen ihr Angebot aber auch weiterentwickeln können.

Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich außerdem dafür ausgesprochen, dass Internetsperren außer bei Gefahr im Verzuge nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Diese Position wird von den im Rat versammelten Mitgliedstaaten als zu restriktiv angesehen. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und die bestehende Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedstaaten. Letztere sieht vor, dass derartige prozessuale Fragen allein in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten liegen und nicht detailliert von der EU geregelt werden dürfen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Beratungen über das Telekommunikationspaket in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Fraktion auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Freiheit des Internets gewährleistet bleibt. Dies kann jedoch nicht ohne gewisse Schranken erfolgen, um Straftaten zu bekämpfen. Das Prinzip muss lauten, dass wir ein freies Internet haben, aber kein regelloses Internet.

Die von Ihnen angesprochene Thematik der Cookies ist sicherlich relevant für die Interessensabwägung zwischen Benutzerfreundlichkeit und Datensicherheit. Zahlreiche erfahrene Internetnutzer ebenso wie auch große Unternehmen mit hunderten von Rechnern innerhalb eines lokalen Netzes schalten sogar aus Gründen der Datensicherheit die Installation von Cookies auf den angeschlossenen Rechnern aus. Insofern ist auch die Nutzung von Cookies durchaus bei Experten umstritten. Hinzu kommen bei so genannten "Flash-Cookies", die nach Expertenmeinung problemlos von betrügerischen Seiten missbraucht werden und Benutzerdaten ausgespäht werden können.

Im Ergebnis kommt es nun darauf an, wie der Rat entscheiden wird. Durch die jetzt entstandene Verzögerung kann die Frage mit den Akteuren neu diskutiert werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Rainer Wieland