Frage an Rainer Krause von Anja S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Krause,
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Faktor. Integration
ist ohne individuelle Mobilität nicht erreichbar.
Ist Ihnen bekannt, dass
-man nur dann einen Zuschuss erhält, wenn es unabdingbar zum Erhalt des
Erwerbslebens benötigt wird?
-behinderte Kinder/Hausfrauen/Rentner keinen Anspruch auf Förderung haben?
-diese drei Gruppen quasi in häuslicher Isolation leben müssen?
-es Familien mit behinderten Kindern besonders hart trifft?
-die gesamte Familie darunter leidet, oftmals zugrunde geht?
Trotz SGB XII, § 53-§55 wird behinderten Kindern ein Zuschuss zum Fahrzeug
mit der Begründung: "..das Kind stehe ja nicht im Arbeitsleben" oder in
Berufung auf § 8 "Ein Zuschuss kann nicht gewährt werden, weil das Kind das
Fahrzeug nicht selbst bedienen kann" verweigert. Wie kann das sein?
Im Mai 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention
unterzeichnet und sich zur Umsetzung verpflichtet. Artikel 20 benennt
Mobilität als bedeutsamen Faktor. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten
sich zur Förderung individueller Mobilität, um für Menschen mit Behinderung
größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen.
Ohne Mobilität kann ich nicht am Leben in der Gesellschaft teilhaben! Meine soziale Integration ist bedroht!
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass
-die UN-Konvention, insbesondere Artikel 20, umgesetzt wird?
-Sozialbeamte endlich begreifen, dass es Kinder sind, über denen sie den Stab brechen?
Als Mitglied im Verein "Mobil mit Behinderung e.V." ist mir Ihre Antwort wichtig. Sie wird unter www.mobil-mit-behinderung.de veröffentlicht.
Sie wollen meine Stimme erhalten?
In Deutschland sind 8 Million Menschen behindert, bezieht man aber das familiäre Umfeld mit ein, sind ca. 20 Millionen Bundesbürger indirekt von Behinderung betroffen.
Die warten auf Ihre aktive Unterstützung und sollten Ihr Engagement wert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Schmidtke
Gutern Tag Frau Schmittke,
Sie berichten von nicht gewährten Zuschüssen zu Mobilitätshilfen für Kinder / Jgdli. mit Behinderungen. Meine Tochter Susanne ist aktuell Integrationshelferin, ich habe ein wenig Einblick in Fortbewegungshilfen gehbehinderter Kinder / Jugendlicher, welche in Hemer die Felsenmeerschule besuchen. Die Schule steht in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Münstzer. Diese wurde gegründet zur Beschulung von Kindern, die durch Conterganschäden eingeschränkte Lebenschancen haben, oder weitere Ursachen ( bspw. Epileptische Anfälle ) vorliegen. Bei An- und Abtransporte zur Schule sind sehr unterschiedliche Rollstühle oder andere Fahrhilfen im Einsatz. Eine genaue Aufschlüsselung, ob diese Eigentum der Kinder / Eltern oder der Schule oder anderer Stellen sind ( und bspw. nur geliehen sind) entzieht sich meiner Kenntnis. Andererseits weiß ich aus dem Bekanntenkreis, dass eine Altersrentnerin mit halbseitiger Lähmung nach einem Schlaganfall einen eigenen Rollstuhl hat, obwohl nicht mehr Integration ins Erwerbsleben möglich ist ( sie ist etwa 70 Jahre). Hier ist möglicherweise die Krankenkasse der Zahler gewesen. Einzelheiten, kurz zusammengefasst, wären durchaus von Interesse.
Darf ich um weitere Details bitten ?
Grüße von
Rainer Krause