Frage an Rainer Kraft von Hedwig H. bezüglich Gesundheit
Kranke Kinder haben Rechte !
Sehr geehrter Herr Dr. Kraft,
die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares
Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UNKRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen
geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechte und gleichzeitig
hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen
gefährdet.
In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UNKinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes
Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit – Aspekte, die nicht ausschließlich nach
ökonomischen Kriterien bemessen werden können.
Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kinder vollumfänglich
respektieren wollen, sind Reformen angezeigt.
Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik
zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6-
Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land
(„Tutzinger Plädoyer“). Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam
werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?
Herzlichen Dank!
Ihre
H. H.
Vorsitzende
der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V.
Sehr geehrte Frau Hagg,
gerne unterstütze ich Sie und das Tutzinger Plädoyer. Die Ökonomisierung der Medizin bedroht tatsächlich eine kindgerechte Versorgung auf angemessenem Niveau. Als Obmann im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ist mir besonders das 3. Ziel (Gesundheit & Wohlergehen) der insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung als Zielsetzungen der Vereinten Nationen ein besonderes Anliegen. Gesundheit ist gleichzeitig Ziel, Voraussetzung und Ergebnis von nachhaltiger Entwicklung. Ihre Förderung ist ein Gebot der Menschlichkeit auch und besonders bei Kindern. Dem Anliegen von "Kranke Kinder haben Rechte", Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, muss ich allerdings wiedersprechen. Dies ist ein unzulässiger Eingriff in die bereits stark eingeschränkten Elternrechte und unser Grundgesetz gilt bereits für Kinder.
Beste Grüße
Dr. Rainer Kraft