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Frage von Elisa F. •

Frage an Rainer Kraft von Elisa F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gleichstellung / Gleichbehandlung der Versicherten der "Deutschen Rentenversicherung" von Bund und Ländern (z.B. Schwaben, Hessen, usw.) im Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen

Die "Deutsche Rentenversicherung Bund" in Berlin bietet als Nachsorge-Programm für die Versicherten nur "Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)" an.

Wenn sich aber der Versicherte z.B. in der Zuständigkeit der "Deutschen Rentenversicherung Schwaben" befindet, dann kann er auch das hochwertigere Nachsorge-Programm "Adipositas-Reha-Nachsorgeprogramm (SATT) zusätzlich nutzen.

Der Arbeitnehmer kann nicht entscheiden, welche der vielen "Deutschen Renterversicherungen" für ihn zuständig ist, denn der Arbeitgeber bestimmt, in welcher "Deutschen Rentenversicherungen" er eintritt.

Hier liegt eine Ungleichbehandlung der Rentenversicherten vor! Diese Benachteiligung ist abzustellen! Die Rentenversicherungsbeiträge (welche auch die Rehabilitation enthalten) sind für alle Rentenversicherten gleich hoch, deshalb muss auch die gleiche Leistung bei den einzelnen Stellen (Bund, Hessen, Schwaben) zur Verfügung gestellt und abrufbar für alle Rentenversicherten sein!

Es gilt nach wie vor das Recht auf Gleichbehandlung in der Rentenversicherung!

Wie genau beabsichtigen Sie bzw. Ihre Partei, diese Ungleichbehandlung abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
E. F.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Fischer,

da haben Sie sich nun wirklich jemanden ausgesucht, der mit Ihrer Frage wenig anfangen kann. Ich werde Sie den Rentenexperten in der AfD zur Kenntnis geben.

Es tut mir Leid Ihnen keine befriedigende Antwort auf ihr Anliegen geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Kraft

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