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Frage von Bernd R. •

Frage an Rainer Kräuter von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kräuter,

im Zusammenhang mit der Einlassung Ihres Justiz- Ministers auf Ihre Kleine Anfrage (1) erinnere ich mich einerseits an eine vor 8 Jahren gemachte öffentliche Äußerung des bayerischen Innenministers Herrmann (CSU, 2): "Bevor ein Richter eine Mitteilung an das Jugendamt richtet, HAT ER ZU PRÜFEN, ob dieses verfahrensbeteiligt ist oder nicht. ERST DANN wird darüber entschieden, OB eine Weitergabe erfolgt oder nicht."

Andererseits fällt mir auch auf, daß der ehemalige Familien-Richter Wunderlich (MdB, DIE LINKE) seit Februar 2016 auf diese Fragen des- und informationellen "Kooperationspraxis" von Richtern, Jugendamts- und anderen Personen bzw. auf wohl systematische Probleme mit dem Datenschutz / Schutz vor Gerüchtestreuerein und legendenbasierter Gerichtsentscheidungen nicht eingeht (3).

Meine Fragen:

1.) Könnte es sein, dass hier tatsächlich bundesweit eine Art Willkür im Umgang mit den Grundrechten von Eltern und Kinder eingeübt wurde aufgrund der nicht exakt unterschieden gesetzlichen Mitwirkungspflichten von Jugendamtspersonen außerhalb der Fälle nach § 8a SGB VIII?

2.) Haben Sie Erkenntnisse über die Situation in anderen Bundesländern?

Mit freundlichen Grüssen

B. R.

Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen.
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/59136/mitwirkung-und-verfahrensbeteiligung-in-kindschaftssachen.pdf
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_herrmann-120-16315--f143389.html#q143389
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-778-78583--f451810.html#q451810

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