Frage an Rainer Erdel von Jan L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Rainer Erdel
Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.
Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Langhans
Sehr geehrter Herr Langhans,
herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Thema Biogasanlagen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ein detailliertes Nachzeichnen der Gesetzesänderungen der letzten zehn Jahre im Bereich Bioenergie/Biogas hier den Rahmen sprengen würde. Hier verweise ich auf das für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zuständige Bundesumweltministerium.
Einen Termin für das Auslaufen des EEG und der Förderung von Bioenergie über das EEG gibt es nicht. Vor dem Hintergrund, dass Biogasanlagen grundsätzlich fähig sind, Regelenergie bereitzustellen, und damit die fluktuierenden Stromeinspeisungen von Wind- und Solarstrom teilweise auszugleichen, halte ich die Bioenergie auf absehbare Zeit weiter für förderungswürdig. Ein Gesetz wie das EEG, dass bestimmte Formen der Energiezeugung subventioniert, muss aber natürlich ständig an sich verändernde Umstände angepasst werden. Nur so kann eine Übersubventionierung vermieden werden. So werden auch weiterhin, gleich wer gerade die Regierung stellt, Novellierungen des EEG erforderlich sein.
Im Bereich Bioenergie werden mittel- und langfristig wohl nur noch für Anlagen gefördert werden, die bedarfsgerecht einspeisen oder einen besonders großen ökologischen Nutzen nachweisen können. Ökologisch besonders sinnvoll sind z.B. kleine Biogasanlagen in denen fast ausschließlich Gülle und Tierkot vergoren wird. Einerseits führt die Nutzung dieser Reststoffe zu keiner Flächenkonkurrenz, andererseits werden so erhebliche, klimaschädliche Methanemissionen vermieden.
Was die Zahl der Biogasanlagen, bzw. das mögliche Gesamtvolumen der Bioenergieerzeugung in Deutschland angeht, so muss man klar sehen, dass die verfügbare Agrarfläche eine gewisse Grenze setzt. Will man allzu große Verwerfungen im Pachtmarkt vermeiden, so kommt man irgendwann an eine Grenze. Auch kann es keinen Zweifel geben, dass die Erzeugung von Nahrungsmitteln Vorrang vor der Bioenergieerzeugung haben sollte. Wir haben als schwarz-gelbe Koalition daher bei der letzten EEG-Novelle die Verwendung von Rest- und Koppelprodukten stärker angereizt, den Einsatz von Mais begrenzt und die Vergütungssätze insgesamt reduziert. Entsprechend wird auch der Zubau von neuen Biogasanlagen im Jahr 2012 voraussichtlich 60-80% niedriger ausfallen als im Boomjahr 2011.
Derzeit werden etwa 5,5% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland für die Biogaserzeugung genutzt. Legt man die Energieziele der Bundesregierung zugrunde, so müsste sich diese Fläche bis 2050 etwa verdoppeln. Dies halte ich unter zwei Voraussetzungen für akzeptabel. Einerseits muss die Flächeneffizienz in der Landwirtschaft weiterhin konsequent gesteigert werden. Andererseits brauchen wir möglichst bald Biotreibstoffe der zweiten Generation die den Flächendruck verringern, weil bei deren Herstellung keine oder kaum landwirtschaftliche Fläche benötigt wird.
Zu den Vor- und Nachteilen von Biogas habe ich nun bereits einiges gesagt. Kurz gefasst bieten Biogasanlagen einen erneuerbaren, klimaschonenden Beitrag zur Energieversorgung. Sie können durch ihre Regelbarkeit darüber hinaus einen Beitrag zur Netzintegration von Wind- und Solarstrom leisten – Strom aus Biogas ist also gewissermaßen doppelt wertvoll. In das Gasnetz eingespeistes Biomethan hat den Vorteil dass es gespeichert werden kann und über die Beimischung zu herkömmlichen Erdgas auch im Verkehrssektor eingesetzt werden kann. Zudem können etwa durch die Güllevergärung Methanemissionen vermieden werden und Biogas kann einen Beitrag zu mehr Wettbewerb und größerer Dezentralität auf dem Strommarkt leisten. Letzteres gilt allerdings nur, wenn die Größe der Anlagen standortangepasst ist und die Wertschöpfung bei den Landwirten im ländlichen Raum bleibt.
Zu große Anlagen, wie sie teilweise auch von großen Energieversorgungsunternehmen gebaut werden, sind dagegen häufig insoweit problematisch, dass der erforderliche Verkehr durch den An- und Abtransport von Substrat die lokale Infrastruktur überfordert und die Akzeptanz der Anwohner schwinden lässt. Die Probleme der Flächenkonkurrenz habe ich bereits angesprochen. Häufig wird auch das Problem genannt, dass die Biogasanlagen zu Maismonokulturen führten, die eine Gefahr für die Biodiversität darstellten. Auch wenn dieses Problem meist überzogen dargestellt wird – so braucht Mais etwa sehr wenig Pflanzenschutzmittel und ist in punkto Biodiversität damit anderen Pflanzen überlegen – so sind sich inzwischen doch alle Akteure einig, dass es wünschenswert wäre, dass eine größere Vielzahl von Energiepflanzen in Biogasanlagen zum Einsatz kommt. Hier bieten v.a. die durchwachsene Silphie und Energierüben inzwischen eine Alternative.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel