Frage von Konrad Z. • 25.08.2016
Antwort von Rainer Albrecht SPD • 26.08.2016
(...) Ich würde sehr gerne diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch besprechen. (...)
(...) Ich würde sehr gerne diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch besprechen. (...)
(...) Zu 1. Die Erhebung einer Zweitwohnsteuer für Gartenlauben lehne ich ab. Gartenlauben gelten nicht als Wohnsitz und sind nicht zum Dauerwohnen zulässig. (...)