Frage an Rainer Albrecht von Andreas M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Albrecht,
als langjähriger ehrenamtlicher Vorsitzender eines Kleingartenvereins in Rostock möchte ich fragen, wie Sie im Falle einer Wahl zu einer Lösung folgender Probleme der Kleingärtner in M-V und natürlich auch in Rostock stehen:
1. Erhebung von Zweitwohnsteuer für Gartenlauben in verschiedenen Kommunen trotz Landtagsbeschluß.
2. Unterstützung der Umrüstung der Abwasseranlagen in Kleingärten durch Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel auch für Einzelanlagen.
3. Bereitstellung zusätzlicher Mittel von Land und Kommunen zum Rückbau von Kleingartenparzellen wegen Leerstand, besonders im ländlichen Raum.
4. Erhebung von GEZ-Gebühren für Gartenlauben, größer als 24 m², trotz anderslautender Festlegungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Matzke
Sehr geehrter Herr Matzke,
vielen Dank für Ihre Interesse. Anbei meine Antworten.
Zu 1. Die Erhebung einer Zweitwohnsteuer für Gartenlauben lehne ich ab. Gartenlauben gelten nicht als Wohnsitz und sind nicht zum Dauerwohnen zulässig.
Zu 2. Die Unterstützung des Landes zur Herstellung von Abwasseranlagen befürworte ich. Gerade für Einzelgärten ist aber auch eine Einzelfallprüfung notwendig.
Zu 3. Hier ist der Kleingartenverband des Landes in der Pflicht. Inwieweit das Land öffentliche Mittel bereitstellen kann, muss mit den zuständigen Ministerium besprochen werden.
Zu 4. Die Erhebung von GEZ Gebühren für Kleingärten lehne ich ab. Die Erhebung von GEZ Gebühren ist grundsätzlich zu reformieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Albrecht